BGH: Widerrufsbelehrung oft ungültig – Widerruf bei Baufinanzierung oder Darlehen auch später möglich – Kanzlei Steinbock & Partner informiert
Kreditnehmer können laut BGH vorzeitig aus teuren Immobilienfinanzierungen aussteigen und umfinanzieren – weil die Widerrufsbelehrung oftmals unwirksam ist. Die Kanzlei Steinbock & Partner bietet eine kostenlose Prüfung der Vertragsunterlagen an.
Ein Widerruf der Baufinanzierung oder eines Immobiliendarlehens kann sich nach Einschätzung der Rechtsanwälte Steinbock & Partner finanziell auf jeden Fall lohnen. Durch das aktuell niedrige Zinsumfeld können Immobilieneigentümer, die sich für eine Umschichtung in andere Kreditmodelle entscheiden, teils erhebliche Einsparpotenziale realisieren. Noch vor Jahren waren bei Krediten im Immobilienbereich Zinssätze von 4-5 Prozent marktüblich; das derzeitige Zinsniveau liegt mit 2-3 Prozent deutlich darunter. Bei einer Darlehenssumme von beispielsweise 300.000 Euro für den Kauf einer Wohnung würde der Umstieg in eine vorteilhaftere Finanzierung für den Darlehensnehmer einen finanziellen Vorteil von 6.000 Euro im Jahr bedeuten.
Darüber hinaus besteht laut BGH die Möglichkeit, bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigungen als Folge einer vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens nachträglich von Kreditinstituten zurückzufordern, sofern die im Vertrag enthaltene Widerrufsklausel fehlerhaft und damit unwirksam ist.
Für die erfolgreiche Durchsetzung der Kündigung bestehender Darlehensverträge gegen Banken und Baufinanzierer ist eine Betreuung durch erfahrene Rechtsanwälte in jedem Fall dringend empfehlenswert. Die Rechtsanwälte Steinbock & Partner aus Würzburg beraten persönlich zur Widerrufsbelehrung und begleiten Mandanten bei der außergerichtlichen sowie nötigenfalls gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte gegen die kreditgebenden Unternehmen. Darlehensnehmer können ihre Vertragsunterlagen für eine kostenlose Prüfung an die Rechtsanwälte Steinbock & Partner senden und erhalten zeitnah eine Einschätzung der Rechtslage und ihrer Handlungsmöglichkeiten.
Bisher konnte die Kanzlei Steinbock & Partner bereits in mehreren Fällen für Kreditnehmer eine Kündigung laufender Finanzierungen erreichen. Das renommierte und unabhängige Finanzmagazin Finanztest hatte erst kürzlich über das Thema Widerrufsrecht berichtet und führt die Rechtsanwälte Steinbock & Partner hierbei als eine der erfolgreichen Kanzleien in diesem rechtlichen Spezialgebiet auf.
Weitere aktuelle Informationen zum Thema Widerruf der Baufinanzierung stellt die Kanzlei Steinbock & Partner auf der Website http://www.steinbock-partner.de/146_146_1_57_Baufinanzierungen-widerrufen.html zur Verfügung.
Eine persönliche Beratung kann telefonisch, per Mail oder vor Ort in der Kanzlei in Würzburg erfolgen.
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Über die Kanzlei Steinbock & Partner
Mit 6 Rechtsanwälten und Steuerberatern zählt Steinbock & Partner zu den großen Kanzleien im Raum Unterfranken. Die Anwälte von Steinbock & Partner vertreten ihre Mandanten in Fragen des Kredit-, Versicherungs- und Verkehrsrechts, aber auch in den Bereichen Schmerzensgeld (nach einem Verkehrsunfall etc.), ärztliche Kunstfehler (Arzthaftung), Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sitz der Anwaltskanzlei Steinbock & Partner ist Würzburg. Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten deutschlandweit.
Steinbock & Partner
Rechtsanwälte Partnerschaft
Dr. Alexander Lang
Domstraße 3
97070 Würzburg
Telefon: 0931-22222
Fax: 0931-99128-22
Internet: www.steinbock-partner.de
E-Mail: info(at)steinbock-partner.de
Datum: 21.04.2015 - 09:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1201576
Anzahl Zeichen: 3648
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Alexander Lang
Stadt:
Würzburg
Telefon: +49 (0) 931-260 275 000
Kategorie:
Finanzberatung
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.04.2015
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