Reiseportal ferien.de gibt einen aus: Happy Hour für Urlaubsbuchungen!
ID: 120233
Anders als in den meisten Cocktailbars stehen bei ferien.de schon am Nachmittag die Zeichen auf Happy Hour: Das Special läuft vom 21. September bis zum 18. Oktober täglich von 15 bis 16 Uhr. Wer in dieser Zeit seine Reise bucht und den Happy Hour-Code direkt in der Buchungsstrecke einlöst, kann sich bereits überlegen, in welche Getränke & Gelati er seine 50 Euro Urlaubsgeld im Urlaub investieren möchte.
Die Happy Hour von ferien.de unterscheidet sich damit von Rabatt-Aktionen auf anderen Reiseportalen, bei denen der Gutschein normalerweise erst auf die nachfolgende Reise eingelöst werden kann. Den Happy Hour-Code sowie die detaillierten Einlöse-Bedingungen gibt es auf www.ferien.de/happy-hour.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über ferien.de
ferien.de ist im Jahr 2000 als eines der ersten Reiseportale auf dem deutschen Markt gestartet. Egal ob Last Minute- oder Pauschalreisen, Hotels, Ferienwohnungen, Mietwagen, Städte- oder Skireisen - ferien.de bietet Millionen Angebote mit Tiefpreisgarantie. Seit dem Relaunch im August 2009 präsentiert sich die Seite mit vielen innovativen Features & Funktionen. ferien.de ist seit Juli 2007 Teil der COMVEL Group mit Sitz in München. Weitere Informationen unter www.ferien.de.
COMVEL GmbH
Natalie Schneider
Hanauer Str. 56
80992
München
natalie.schneider(at)comvel.de
089-520 370-32
http://www.comvel.de
Datum: 21.09.2009 - 12:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 120233
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Natalie Schneider
Stadt:
München
Telefon: 089-520 370-32
Kategorie:
Freizeitindustrie
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 314 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Reiseportal ferien.de gibt einen aus: Happy Hour für Urlaubsbuchungen!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
COMVEL GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).