Kostet nichts und lohnt meistens! - Der Einspruch gegen den Steuerbescheid (AUDIO)
ID: 1202489
Anmoderationsvorschlag:
Viele freuen sich über ihren Steuerbescheid. Denn in der Regel
bekommt man Geld zurück. Wer weniger zurück bekommt als erwartet,
kann Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Vier Millionen
Deutsche machen das jedes Jahr. Und die meisten bekommen Recht.
Oliver Heinze berichtet.
Sprecher: Immer öfter schleichen sich beim Finanzamt Fehler in die
Steuerbescheide ein. Und das hat ganz einfache Gründe, sagt Christina
Georgiadis von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe VLH.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:19 Min.): "Einfache
Flüchtigkeitsfehler und Zahlendreher gibt es schon immer. Seitdem die
Steuererklärungen aber immer häufiger elektronisch übermittelt
werden, kommen auch noch Fehler bei der Übertragung der Daten dazu.
Und am Ende ist das Steuerrecht auch immer kompliziert, wird
komplizierter, ändert sich ständig. Da sind Fehler und
Meinungsverschiedenheiten einfach an der Tagesordnung."
Sprecher: Deshalb den Steuerbescheid immer ganz genau anschauen.
Ein Einspruch macht auf jeden Fall Sinn:
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:18 Min.): "Wenn der
Steuerbescheid von der Steuererklärung abweicht - also wenn zum
Beispiel bestimmte Kosten nicht anerkannt wurden. Und der zweite
Hauptgrund für einen Einspruch ist, wenn der oder die Steuerzahlende
einfach eine andere Meinung vertritt als das Finanzamt. Solche
Meinungsverschiedenheiten gibt es oft darüber, wie Gesetze ausgelegt
werden."
Sprecher: Wer einen Fehler entdeckt, sollte sich aber beeilen und
die Fristen einhalten.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:15 Min.): "Der Einspruch gegen
den Steuerbescheid muss innerhalb von einem Monat beim Finanzamt
eingehen. Und zwar wird gerechnet ab dem Tag, an dem der
Steuerbescheid vom Finanzamt ausgestellt wurde. Außerdem ist ganz
wichtig, dass der Einspruch schriftlich eingelegt wird. Dazu reicht
übrigens auch ein Fax."
Sprecher: Und dann muss das Finanzamt den Steuerbescheid noch
einmal prüfen. Im besten Fall bekommen Sie Recht und erhalten eine
höhere Rückzahlung. Übrigens:
O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 0:15 Min.): "Für die
Steuerzahlenden ist der Einspruch an sich kostenlos. Und es gibt auch
kein Risiko. Denn selbst wenn das Finanzamt merkt, dass die
Steuerrückzahlung sogar noch zu hoch war, kann es das nicht mehr
ändern, rückwirkend. Deshalb raten wir von der VLH, im Zweifel immer
Einspruch einzulegen. Man kann nur gewinnen."
Abmoderationsvorschlag:
Wenn Sie Ihre Steuererklärung lieber vom Experten machen lassen
wollen, finden Sie einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe auf VLH.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Thomas Sillmann
presse@vlh.de
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt
Telefon 06321 49010
Telefax 06321 490149
www.vlh.de
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Datum: 22.04.2015 - 11:00 Uhr
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