Rehberg/Berghegger: Bund ermöglicht Ländern und Kommunen verbilligten Erwerb von Immobilien

Rehberg/Berghegger: Bund ermöglicht Ländern und Kommunen verbilligten Erwerb von Immobilien

ID: 1202795
(ots) - Unterbringung von Asylbewerbern und soziale
Wohnraumförderung werden erleichtert

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch die Richtlinie für die verbilligte Abgabe von ehemaligen
Militärliegenschaften (Konversionsgrundstücke) beschlossen.
Erwerbsberechtigt sind Gebietskörperschaften, privatrechtliche
Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen und Anstalten, an denen diese
mehrheitlich beteiligt sind. Dazu erklären der haushaltspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg, und der
zuständige Berichterstatter, André Berghegger:

"Auf Grund der Neuausrichtung der Bundeswehr sowie des Abzugs
ausländischer Streitkräfte wird sich in den nächsten Jahren die
Nutzung von mehr als 35.000 Hektar Fläche ändern. Es geht um
Kasernen, Truppenübungsplätze und Kreiswehrersatzämter, aber auch um
Schulen, Kindergärten und Wohngebäude. Der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages hat den Kommunen bereits im März 2012 eine
Erstzugriffsoption für den Kauf ermöglicht. Sie können so der
Herausforderung besser begegnen und behalten den kompletten Prozess
von der Planung bis zur Vermarktung in einer Hand.

Mit dem heutigen Beschluss des Haushaltsausschusses über eine
Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken hat
die Koalition ein weiteres wichtiges Instrument zur Stärkung der
Kommunen auf den Weg gebracht. Wir setzen damit eine Vereinbarung des
Koalitionsvertrages um. Die Kommunen können Konversionsliegenschaften
nun unterhalb des Verkehrswertes erwerben und für am Gemeinwohl
orientierte Aufgaben nutzen. Dazu zählt insbesondere der Erwerb zur
Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Weitere wichtige
Nutzungsarten sind u.a. die sozialen Wohnraumförderung und
Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesens.



Die Höhe des Kaufpreisabschlages liegt grundsätzlich bei maximal
250.000 Euro. Bei Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen und
Asylbewerbern kommt ein zusätzlicher Abschlag von maximal 100.000
Euro hinzu.

Das Gesamtvolumen der gewährten Nachlässe beträgt 100 Millionen
Euro für die nächsten vier Jahre und gilt für das gesamte
Haushaltsjahr rückwirkend seit dem 1. Januar 2015. Alle weiteren
Hilfen für die Gemeinden bleiben unverändert bestehen.

Der Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
ist ein deutliches Zeichen für die Entlastung der Länder und Kommunen
durch den Bund."



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Telefon: (030) 227-52360
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