Unternehmensnachfolge: Mittelstand sucht Nachwuchs

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Unternehmensnachfolge: Mittelstand sucht Nachwuchs



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html Nachfolger gesucht: Nach einer Studie der KfW-Bank wollen die Chefs von rund 580.000 mittelständischen Unternehmen bis 2017 in den Ruhestand gehen, berichtet die Frankfurter Rundschau.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Studie der KfW-Bank zufolge sucht demnach jedes sechste mittelständische Unternehmen in Deutschland einen Nachfolger an der Unternehmensspitze. Die Suche gestaltet sich jedoch als schwierig, da es an Nachwuchs fehlt.

Der demografische Wandel macht sich gerade bei den mittelständischen Unternehmen bemerkbar. Und der Alterungsprozess an der Spitze dieser Unternehmen kann Folgen haben. Die Investitionsfreudigkeit kann abnehmen, Innovationen werden hinten angestellt, die Wettbewerbsfähigkeit und der Wert des Unternehmens sinken. Der KfW-Analyse nach suche etwa jeder fünfte Firmenchef über 60 Jahre einen externen Nachfolger, jeder Vierte strebe eine Übergabe des Unternehmens innerhalb der Familie an.

Doch die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie dürfte schwieriger werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2014, dass die Privilegierung von Firmenerben z.T. verfassungswidrig sei und daher Reformen nötig seien, werden die Firmenerben künftig beim Unternehmensübergang steuerlich nicht mehr so begünstigt werden können wie bislang. Noch ist nicht klar, wie die Reformen aussehen werden, aber Familienunternehmen werden sich auf Änderungen einstellen müssen. Möglicherweise werden sie anhand einer Bedürfnisprüfung nachweisen müssen, dass die Erbschaftssteuer für einen wirtschaftlichen Schaden sorgen würde.

Allerdings stellte das Bundesverfassungsgericht auch fest, dass die Steuervergünstigungen bei Firmenerben grundsätzlich legitim seien, wenn dadurch Arbeitsplätze erhalten werden können. Fraglich sei, wie weit diese Bevorzugung gehen dürfe.



Um noch von den Steuervergünstigungen profitieren zu können, sollten Familienbetriebe, bei denen die Unternehmensnachfolge ansteht, zeitnah handeln. Denn rückwirkend werden die neuen Regeln voraussichtlich nicht sein. Um den Unternehmensübergang möglichst steueroptimiert zu regeln, die Arbeitsplätze zu erhalten und den Betrieb nicht in seiner Existenz zu gefährden, können sich die Unternehmer an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die sie beim Unternehmensübergang von Beginn an fachkundig beraten.

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Datum: 24.04.2015 - 10:15 Uhr
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