Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen ebbt nicht ab
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Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen ebbt nicht ab

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Trotz der verschärften Regeln sei die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung in NRW bislang kaum zurückgegangen, sagt NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans im Handelsblatt-Interview.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Finanzministers sind die Mehreinnahmen des Landes im ersten Quartal 2015 vergleichbar mit denen aus 2014. Die Selbstanzeige ist also nach wie vor eine sprudelnde Einnahmequelle für den Fiskus.
Aber nicht nur das: Durch die hohe Zahl der Selbstanzeigen sei auch erkennbar, welche Banken ihren Kunden bei der Steuerhinterziehung behilflich gewesen seien, so Walter-Borjans. Dadurch rücken auch die Banken verstärkt in den Fokus der Ermittler. Der Finanzminister macht sich in diesem Zusammenhang auch für eine Änderung des Kreditwesengesetzes stark, um die Kreditinstitute und nicht nur einzelne Angestellte belangen zu können.
Rücken die Geldhäuser verstärkt in den Fokus der Ermittler, müssen auch die Kunden, die dort noch unversteuertes Schwarzgeld vor dem Fiskus verborgen haben, befürchten, dass die Steuerhinterziehung auffliegt. Der Druck auf die Steuersünder wächst weiter - unabhängig davon, ob das Schwarzgeld auf Konten im Ausland oder in Deutschland liegt. Die Selbstanzeige eröffnet trotz der erhöhten Anforderungen nach wie vor die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings ist eine Selbstanzeige nur dann möglich, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde.
Darüber hinaus kann die Selbstanzeige auch nur dann wirken, wenn sie vollständig ist. Dazu muss sie alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Schon kleine Fehler können zu einer Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Darum sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend behandelt werden. Daher ist es ratsam, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen, die jeden Fall individuell würdigen können und wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann.
Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro kann die Selbstanzeige dafür sorgen, dass die Steuerhinterziehung komplett straffrei bleibt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben, die zusätzlich zu den Steuerschulden und Zinsen bezahlt werden müssen.
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Datum: 27.04.2015 - 10:30 Uhr
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