Bedeutung von Prävention und Früherkennung für die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen
ID: 1205430
KZBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Eßer besuchen
Pflegeeinrichtung in München
Anlässlich des gemeinsamen Besuchs einer Pflegeeinrichtung haben
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und der
Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
(KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, die Bedeutung von zahnärztlicher
Prävention und Früherkennung für die Verbesserung der Mundgesundheit
von Pflegebedürftigen betont. Gröhe und Eßer tauschten sich bei dem
Besuch des Caritas-Hauses St. Nikolaus in München zudem mit
Pflegekräften und Bewohnern der Einrichtung über ihre persönlichen
Erfahrungen und Erwartungen an die Politik aus.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Gesunde Zähne tragen
ganz wesentlich zum Wohlbefinden bei - in jedem Alter. Mit dem
Versorgungsstärkungsgesetz werden wir die zahnärztliche Versorgung
von Pflegebedürftigen deshalb weiter stärken. Neben dem regelmäßigen
Zahnarztbesuch in der Pflegeeinrichtung sind präventive Angebote
wichtig. Pflegebedürftige haben daher künftig Anspruch auf
zahnärztliche Prophylaxeleistungen und individuelle Beratung zur
Mund- und Prothesenpflege. Das Caritas-Altenheim St. Nikolaus macht
vor, wie Pflege und Prävention erfolgreich ineinandergreifen, um die
Zahngesundheit pflegebedürftiger Menschen zu verbessern."
Dr. Wolfgang Eßer: "Die Zahnärzteschaft hat bereits wichtige
Impulse gesetzt, um die Situation pflegebedürftiger Menschen in
Heimen, aber auch in der ambulanten Versorgung kontinuierlich zu
verbessern. Diese Initiativen sind von der Politik aufgegriffen und
durch rechtliche Rahmenbedingungen entsprechend begleitet worden,
etwa durch die Berücksichtigung eines zahnärztlichen
Präventionsmanagements und von Behandlungen unter Narkose im
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Nur mit einer solchen
ordnungspolitischen Flankierung kann die Mundgesundheit und damit
auch die Lebensqualität der Betroffenen dauerhaft und flächendeckend
verbessert werden. Die Zahnärzteschaft will erreichen, dass alle
Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer bedarfsadäquaten
zahnärztlichen Versorgung erhalten."
Seit April 2014 sind bundesweit mehr als 2.000
Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären
Pflegeeinrichtungen geschlossen worden. Ziel solcher Übereinkünfte
ist eine systematische und perspektivisch angelegte Betreuung von
Pflegebedürftigen in Heimen, um Zahnerkrankungen zu vermeiden oder
frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung das
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verabschieden. Darin vorgesehen sind
unter anderem auch zusätzliche präventive zahnmedizinische Leistungen
für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen zu Lasten der
gesetzlichen Krankenkassen. In Deutschland sind derzeit etwa 2,6
Millionen Menschen auf Pflege angewiesen.
Bereits im Jahr 2010 hatte die Zahnärzteschaft gemeinsam mit der
Wissenschaft das Konzept zur vertragszahnärztlichen Versorgung von
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen "Mundgesund trotz
Handicap und hohem Alter" vorgelegt. Ziel der darin enthaltenen
Empfehlungen ist es, risikogruppenspezifische und bedarfsgerechte
Betreuungsangebote sowie präventive und therapeutische Ansätze für
den Versorgungsalltag im Sinne des Erhalts der Mundgesundheit
aufzuzeigen. Das Konzept kann im Internet abgerufen werden unter
www.kzbv.de/mundgesundheit_pflegebeduerftiger.
Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de
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Datum: 28.04.2015 - 14:30 Uhr
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