Zu mehr Effizienz verpflichtet
ID: 1206024
Unternehmen, um die neuen Vorgaben der Europäischen Union zur
Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. Gefordert wird ein
Energieaudit nach DIN EN 16247, wenn Unternehmen kein zertifiziertes
Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder kein eingetragenes
Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben. Stichtag ist der 5.
Dezember 2015.
Die Europäische Kommission hat sich mit der
Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU das Ziel gesetzt, die
Energieeffizienz in Europa um 20 Prozent zu steigern. "Mit der
Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes am 15. April 2015
wurde die Richtlinie in deutsches Recht überführt", sagt Christian
Matt, Leiter des Kompetenzzentrums Energieeffizienz der TÜV SÜD
Industrie GmbH. "Damit hat sich auch der Kreis der deutschen
Unternehmen erweitert, die entsprechende Nachweise erbringen müssen,"
Die neuen Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G)
gelten für Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen
(KMU) im Sinne der EU-Definition sind. Konkret sind das alle
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von
mindestens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mindestens 43
Millionen Euro. "Damit müssen in Zukunft auch nicht-energieintensive
Unternehmen an der Effizienzschraube drehen", betont Christian Matt.
Das gelte beispielsweise für Unternehmen der produzierenden
Industrie, Dienstleister wie Banken, Versicherungen oder
Krankenhäuser, den Einzelhandel oder auch für Hotelketten oder
Transportunternehmen. Laut EDL-G müssen die Energieaudits durch
qualifizierte und unabhängige Experten durchgeführt werden, die beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausführungskontrolle (BAFA) gelistet
sind. Wahlweise können Unternehmen das Audit auch intern von einem
Mitarbeiter durchführen lassen, der die geforderte Qualifikation
vorweisen kann.
Energieeffizienz in KMU wird gefördert
Die Unternehmen sollten die neuen Vorgaben auch als Chance
betrachten, den Energieverbrauch zu optimieren und die Energiekosten
zu senken, betont Christian Matt. Auch kleine und mittlere
Unternehmen könnten von der Verbesserung der Energieeffizienz
profitieren. Für KMU der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der
freien Berufe und das Dienstleistungsgewerbe würden im Zuge einer
staatlichen Förderung sogar 80 Prozent (bis zu einer Maximalhöhe von
8.000 Euro) der Kosten für die Durchführung von Energieaudits nach
DIN EN 16247 erstattet. Ausgenommen von dieser Förderung sind
allerdings KMU, die bereits im Rahmen des Spitzenausgleichs oder der
EEG-Umlage eine Entlastung erhalten.
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter
www.tuev-sued.de/is/eeb.
Pressekontakt:
Dr. Thomas Oberst
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199
80686 München
Tel.: +49 (0) 89 / 57 91 - 23 72
Fax: +49 (0) 89 / 57 91 - 22 69
E-Mail: thomas.oberst@tuev-sued.de
Internet: www.tuev-sued.de
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Datum: 29.04.2015 - 13:00 Uhr
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