Steuerhinterziehung: Mehr als 8000 Selbstanzeigen im ersten Quartal 2015

Steuerhinterziehung: Mehr als 8000 Selbstanzeigen im ersten Quartal 2015

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Steuerhinterziehung: Mehr als 8000 Selbstanzeigen im ersten Quartal 2015



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung ist im ersten Quartal 2015 unerwartet hoch. Mehr als 8.000 Selbstanzeigen sind in diesem Zeitraum bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zum 1. Januar 2015 deutlich verschärft wurden, hatten viele Experten mit einem deutlichen Rückgang der Selbstanzeigen gerechnet. Sie haben sich offenbar getäuscht. Denn auch im ersten Quartal 2015 haben viele Steuerhinterzieher die Möglichkeit der Selbstanzeige genutzt, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

Nach einer Umfrage des Handelsblatts sind in den ersten drei Monaten 2015 bereits mehr als 8.000 Selbstanzeigen beim Fiskus eingegangen. Zum Vergleich: Im Vorjahr gab es insgesamt rund 40.000 Selbstanzeigen. Diese Rekordmarke wird in diesem Jahr vermutlich nicht erreicht, dennoch ist die Zahl der Selbstanzeigen deutlich höher als vermutet.

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans sieht einen Grund dafür in dem Abkommen zum automatischen Informationsaustausch, erklärte er gegenüber dem Handelsblatt. 52 Staaten haben im Oktober letzten Jahres dieses Abkommen unterzeichnet. Darunter auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz. Für die Steuerhinterziehet bedeutet dies, dass unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten immer unsicherer wird und die Gefahr der Entdeckung steigt.

Die Rückkehr in die Legalität ist für die Betroffenen aber nach wie vor durch die Selbstanzeige möglich. Wichtig dabei ist, dass sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Dabei gilt das Prinzip: Sorgfalt vor Hektik. Denn wenn die Selbstanzeige fehlerhaft ist, kann sie nicht wirken. Deshalb muss sie gründlich vorbereitet werden und die nötigen steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen zehn Jahre zusammen getragen werden. Fehler können dabei schnell passieren. Deshalb sollte die Selbstanzeige nicht im Alleingang oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen wie die Selbstanzeige verfasst sein muss, damit sie wirken kann und keine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.



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Datum: 04.05.2015 - 11:40 Uhr
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