UN-Ausschuss kritisiert gesellschaftliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland
ID: 1207428
mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) hat am 17. April seine
Abschließenden Bemerkungen zum Staatenprüfungsverfahren Deutschlands
veröffentlicht.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im Deutschen Institut für Menschenrechte, legt nun
zeitnah eine deutschsprachige Übersetzung der Abschließenden
Bemerkungen sowie eine Zusammenfassung vor.
Dazu erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle: "Der
CRPD-Ausschuss formuliert in seinen Abschließenden Bemerkungen klare
und richtungsweisende Anforderungen, wie die
UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt werden soll. Bund,
Länder und Gemeinden haben aus Genf sehr viele Hausaufgaben bekommen.
Es ist höchste Zeit, dass Deutschland die Weichen für eine inklusive
Gesellschaft stellt. Dabei ist nicht nur das Tempo zu erhöhen,
sondern es müssen auch Strukturen geändert und gesellschaftliche und
politische Widerstände gegen Inklusion überwunden werden.
So fordert der Ausschuss bei Wohnen, Bildung und Arbeit den Ausbau
inklusiver Strukturen. Im Bereich Wohnen ist die sogenannte
'Deinstitutionalisierung' verstärkt voranzubringen. Das bedeutet,
Menschen mit Behinderungen nicht mehr in gesonderten Wohnformen
unterzubringen, sondern ihr Selbstbestimmungsrecht im Bereich Wohnen
maßgeblich zu respektieren. Der Ausschuss legt Deutschland zudem
nahe, die Zahl der Sonderschulen deutlich zu verringern, behinderte
und nicht-behinderte Kinder gemeinsam zu beschulen sowie die
Werkstätten zugunsten einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt
abzuschaffen. Der Ausschuss übt berechtigte Kritik an der heute in
Deutschland üblichen gesellschaftlichen Ausgrenzung von Menschen mit
Behinderungen. Das Festhalten an den Doppelstrukturen bei Wohnen,
Bildung und Arbeit ist eindeutig konventionswidrig.
Weiter verlangt das aus 18 Expertinnen und Experten bestehende
Fachgremium mehr Anstrengungen beim Schutz der persönlichen
Integrität von Menschen mit Behinderungen.
Insbesondere kritisiert der Ausschuss, dass Zwang bei der
Unterbringung und Behandlung von Menschen mit psychosozialer
Behinderung weit verbreitet sei und die freie Entscheidung eine
nachgeordnete Rolle spiele. Der Ausschuss fordert Deutschland
dringend dazu auf, Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung
gesetzlich zu verbieten. Deutlichen Handlungsbedarf erkennt er
außerdem beim Gewaltschutz von Frauen und Mädchen, von älteren
Menschen in Pflege und von intersexuellen Kindern."
Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März
2009 ratifiziert. Es ist das erste Mal, dass die Vereinten Nationen
den Vertragsstaat auf den Umsetzungsstand der Konvention hin im März
2015 geprüft haben.
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung der Abschließenden
Bemerkungen der Monitoring-Stelle : http://ots.de/OEwYV
Diese Übersetzung ist vorläufig, da die Vereinten Nationen bislang
lediglich eine "Advance Unedited Version" veröffentlicht haben.
Die Abschließenden Bemerkungen in englischer Sprache:
http://ots.de/mePLf
Die Monitoring-Stelle zur UN- Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat
gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von
Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Pressekontakt:
Paola Carega
Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 259 359 - 465
E-Mail: carega@institut-fuer-menschenrechte.de
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Datum: 04.05.2015 - 10:15 Uhr
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