Steuererklärungsfrist 31. Mai 2015: Weniger Stress mit ELSTER und "vorausgefüllter Steuererklärung".
ID: 1208285
es wieder soweit: Die Steuererklärung für das abgelaufene
Kalenderjahr ist fällig. Durch die Nutzung von ELSTER, der
elektronischen Steuererklärung, ist dies nun einfacher. Mit einer
vorherigen Registrierung am ElsterOnline-Portal können sämtliche
Vorteile der elektronischen Steuererklärung genutzt werden. Hierzu
zählen beispielsweise:
- Papierlose Übermittlung der Steuererklärung
- Datenübernahme aus dem Vorjahr
- Plausibilitätsprüfungen
- Steuerberechnung
- Vorausgefüllte Steuererklärung/Belegabruf
Insbesondere die vorausgefüllte Steuererklärung führt hierbei zu
einer weitgehenden Vereinfachung für den Bürger, da durch den
Belegabruf der für den Steuerbürger bereits vorliegenden Belege (das
sind von Dritten an die Steuerverwaltung übermittelte Daten wie z. B.
Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitgebern, Mitteilungen über
gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
Rentenbezugsmitteilungen und weitere Vorsorgeaufwendungen etc.) das
mühsame Zusammensuchen von Papierbelegen deutlich reduziert wird und
elektronisch abgerufene Belege einfach mit einem Klick in die eigene
Steuererklärung übernommen werden können.
Praktische Videos / Erklärfilme mit weiteren Informationen zu
ELSTER und dem Belegabruf sind im Footage-Portal unter folgendem Link
abgelegt: http://footage.presseportal.de/tag/elster
Pressekontakt:
Steuerverwaltungen von Bund und Ländern
Frau Gasse
Tel. (0511) 101-3204
E-Mail: christina.gasse@ofd-z.niedersachsen.de
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Datum: 05.05.2015 - 13:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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