Berliner Zeitung: Kommentar zum Urteil gegen Kohl-Biograf Schwan:
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der sollte ihn und seine Umgebung daran erinnern, dass auch er
historische Dokumente in Beschlag hält, die ihm eigentlich nicht
gehören. Akten und das Handarchiv aus seiner Kanzlerzeit bewahrt er -
nach allem, was man weiß - noch immer bei sich auf. Einst hatte er
sie der Adenauer-Stiftung gegeben, doch dann zum Verfassen der
Memoiren in sein Haus verbracht. Doch da gehören die Dokumente der
Kanzlerschaft nicht hin. Sie gehören dem Staat, dem er einst diente.
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Datum: 05.05.2015 - 16:42 Uhr
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