Thüringische Landeszeitung: Mindestlohn für Richter / Kommentar von Matthias Benkenstein zum Karlsruher Urteil zur Richterbesoldung
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ihrer Besoldung auf hohem Niveau jammern. Dennoch ist das Karlsruher
Urteil richtig, schließlich gibt es nun erstmals konkrete Vorgaben,
wie die Mindestbesoldung der Staatsdiener zu ermitteln ist. Das
Grundgesetz schreibt zwar eine angemessene Bezahlung vor, doch
interpretieren das die Länder höchst unterschiedlich. Streiken dürfen
die Richter nicht, doch jetzt sind sie in Sachen Gehalt nicht mehr
ganz machtlos.
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Datum: 06.05.2015 - 07:05 Uhr
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