FJA AG: Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss durch Prozessvergleich beendet

FJA AG: Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss durch Prozessvergleich beendet

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FJA AG: Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss durch Prozessvergleich beendet



(pressrelations) - >München, 22. September 2009 ? Die beim Landgericht München I rechtshängige Anfechtungsklage zweier Minderheitsaktionäre gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der FJA AG (ISIN DE0005130108) vom 28. Juli 2009 über die Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der FJA AG als übernehmender Gesellschaft und der COR AG Financial Technologies als übertragender Gesellschaft ist durch Prozessvergleich beendet worden. Das Landgericht München I hat am 21. September 2009 das Zustandekommen und den Inhalt des Vergleichs durch Beschluss festgestellt.

Die Einzelheiten des Vergleichs werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.


FJA AG
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80687 München
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drucken  als PDF  Steuergeschenke an Unternehmen sind CDU/CSU wichtiger als Einnahmen fuer Staedte und Gemeinden Mindestlohn für Mitarbeiter der Pflegeberufe
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Datum: 22.09.2009 - 20:48 Uhr
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