Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung
ID: 120896
Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung
Die Vorinstanzen haben die Klage wegen Verjährung abgewiesen.
Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der von den Klägern geltend gemachte Schadensersatzanspruch ist nicht verjährt. Vielmehr ist die Verjährung durch die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrages gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB rechtzeitig gehemmt worden. Der - den geltend gemachten Anspruch hinreichend genau bezeichnende - Güteantrag ist durch den Prozessbevollmächtigten der Kläger noch innerhalb der mit Ablauf des 31. Dezember 2004 endenden Verjährungsfrist bei der Schlichtungsstelle eingereicht worden. Zwar ist die Bekanntgabe des Antrags gegenüber der Beklagten erst über 13 Monate später veranlasst worden. Dies ist aber noch als "demnächst" im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 BGB anzusehen. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Bekanntgabe "demnächst" veranlasst worden ist, hat der Senat auf die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur gleichgelagerten Fragestellung im Rahmen der Zustellung nach § 167 ZPO zurückgegriffen. Danach darf nicht auf eine rein zeitliche Betrachtungsweise abgestellt werden. Vielmehr sollen, da die Bekanntgabe von Amts wegen geschieht, die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des Geschäftsbetriebes der Gütestelle bewahrt werden, weil diese Verzögerungen von ihnen nicht beeinflusst werden können. So lag der Fall hier. Die Kläger hatten alle von ihnen geforderten Mitwirkungshandlungen, wie insbesondere die Einzahlung des angeforderten Gebührenvorschusses, zeitnah erbracht, um die Bekanntgabe des Güteantrags zu erreichen. Die Verzögerung der Bekanntgabe war allein durch die Arbeitsüberlastung der ÖRA im Jahr 2005 bedingt, die durch die Änderung des Verjährungsrechts und die dadurch hervorgerufene Sondersituation einer drohenden Verjährung von sog. Altansprüchen zum 31. Dezember 2004 entstanden war. Aufgrund dessen hätten die Kläger die Bearbeitung ihres Güteantrags nicht weiter beschleunigen können. Die Kläger hätten stattdessen auch nicht den Klageweg beschreiten oder das Mahnverfahren einleiten müssen. Für eine solche Pflicht besteht keine rechtliche Grundlage.
Im zur Entscheidung stehenden Fall kann das Bestehen oder Nichtbestehen eines Schadensersatzanspruchs noch nicht abschließend beurteilt werden. Vielmehr wird das Berufungsgericht nach Zurückverweisung der Sache die erforderlichen Feststellungen zu treffen haben.
Urteil vom 22. September 2009 ? XI ZR 230/08
LG Marburg ? Urteil vom 6. Juni 2007 ? 2 O 317/06
OLG Frankfurt am Main ? Urteil vom 18. Juni 2008 ? 15 U 146/07
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.09.2009 - 20:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 120896
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 832 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib
Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm
Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s
Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)
Mindestlohn für Mitarbeiter der Pflegeberufe ...
> Extrem negative Auswirkung können seit Jahren für die Patienten, Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie die Berufsgruppen der Pflege beobachtet werden. Durch immer mehr Leistungsverdichtungen sind die Mitarbeiter der Pflege überbelastet. Der Kostendruck auf die Institutionen der ambulant
FJA AG: Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss durch Prozessvergleich beendet ...
> München, 22. September 2009 ? Die beim Landgericht München I rechtshängige Anfechtungsklage zweier Minderheitsaktionäre gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der FJA AG (ISIN DE0005130108) vom 28. Juli 2009 über die Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der
Steuergeschenke an Unternehmen sind CDU/CSU wichtiger als Einnahmen fuer Staedte und Gemeinden ...
> Zu den Steuersenkungsforderungen von CDU/CSU und FDP erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poss sowie die Oberbuergermeister Christian Ude (Muenchen) und Dr. Ulrich Maly (Nuernberg): Steuergeschenke an Unternehmen sind CDU/CSU und FDP offenkundig wich
KOLB: FDP-Konzept für einheitliches Rentenrecht sofort umsetzbar ...
> BERLIN. Zu den Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, in der kommenden Legislaturperiode das Rentensystem in Ost und West vereinheitlichen zu wollen, erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Heinrich KOLB: Ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West hät




