PILTZ: Überhangmandate sind verfassungsrechtlich einwandfrei
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PILTZ: Überhangmandate sind verfassungsrechtlich einwandfrei
Die Verfassungsgemäßheit der anstehenden Wahl zum 17. Deutschen Bundestag ist über jeden Zweifel erhaben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom Juli des vergangenen Jahres nicht die Überhangmandate als solche, sondern lediglich den Effekt des so genannten negativen Stimmgewichts für verfassungswidrig erklärt. Mit Blick auf die Komplexität der zu regelnden Materie hat es das oberste Gericht ausdrücklich als unangemessen erachtet, den Gesetzgeber noch während der laufenden Legislaturperiode mit einer Reform des Wahlrechts zu beauftragen. Denn dem Gesetzgeber stehen mehrere Möglichkeiten offen, den durch das Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Missstand des so genannten negativen Stimmgewichts aufzulösen. Hierauf hat das oberste deutsche Gericht aus guten Gründen hingewiesen und für eine Reform bis Ende Juni 2011 Zeit gegeben. Durch einen zu kurz bemessenen Zeitraum für eine Reformierung des Bundeswahlgesetzes hätte die Gefahr bestanden, dass nicht alle denkbaren Alternativen mit der nötigen Sorgfalt hätten beleuchtet werden können.
Nur durch einen gemeinsamen, wohl durchdachten und parteiüber-greifenden Konsens kann sichergestellt werden, dass unterm Strich eine transparente und klar nachvollziehbare Reform zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger herauskommt.
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Datum: 23.09.2009 - 06:48 Uhr
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