Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Streik in kommunalen Kindergärten
Improvisation gefragt
Dirk-Ulrich Brüggemann
ID: 1210913
in Streikzeiten. Wenn die kommunalen Kindergärten geschlossen sind,
weil die Beschäftigten für eine angemessene Eingruppierung von ihrem
Streikrecht Gebrauch machen, heißt das für Arbeiter und Angestellte
genauso wie für Arbeitgeber, neue Wege zu beschreiten. Gefragt ist
auch Improvisationstalent. Warum sollen die Kleinen nicht auch einen
Tag mit Papa oder Mama im Büro verbringen? Was spricht dagegen, einem
talentierten Mitarbeiter aus dem Vertrieb mal für einen Tag die
gesammelte Kinderbetreuung anzuvertrauen? Natürlich gibt es Berufe,
in denen Kinder am Arbeitsplatz absolut falsch aufgehoben sind. Aber
hier gäbe es kreative Lösungen, etwa eine spontane temporäre
Betreuungsgruppe in der Nachbarschaft mit einer Leihoma. Auf keinen
Fall darf den Streikenden der Schwarze Peter zugeschoben werden, nur
weil sie von ihrem Recht Gebrauch machen.
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Datum: 11.05.2015 - 20:30 Uhr
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