Beiträge zur Praxisausfallversicherung sind keine Betriebsausgaben
Berlin, 23.9.2009 – Eine Praxisausfallversicherung, die dem Arzt im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit die fortlaufenden Kosten der Praxis ersetzt, gehört zur privaten Lebensführung. Die Versicherungsbeiträge können deswegen nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Entsprechend stellen Leistungen der Versicherung aber auch keine Betriebseinnahmen dar, sind also nicht zu versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 20. Mai 2009 entschieden (Aktenzeichen: VIII R 6/07).

(firmenpresse) - Eine Praxisausfallversicherung bezahlt die laufenden Praxiskosten, etwa Miete, Leasingraten und Personalkosten, wenn die Praxis wegen Krankheit oder Unfall des Arztes geschlossen werden muss. Im konkreten Fall hatte eine Ärztin aus Mecklenburg-Vorpommern auch gesundheitspolizeilich verfügte Quarantänemaßnahmen mitversichert und die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht. Im Jahr 1998 verletzte sie sich bei einem Sturz und musste ihre Praxis längere Zeit schließen. Die Versicherung zahlte für die laufenden Praxiskosten umgerechnet 112.500 Euro, die das Finanzamt als Betriebseinnahmen wertete.
Die Ärztin klagte und bekam nun vor dem BFH Recht: Krankheit ist demnach kein betriebliches, sondern ein privates Risiko. Ähnlich wie bei einer Krankentagegeldversicherung seien die Leistungen deswegen keine Betriebseinnahmen, die Beiträge für die Versicherung allerdings auch keine Betriebsausgaben. Das Risiko gesundheitspolizeilicher Quarantänemaßnahmen rechnete der BFH allerdings dem Betrieb zu; die hierauf entfallenden Beitragsanteile lassen sich also als Betriebsausgaben absetzen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den über 50 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 2.700 Mitarbeiter. Die Beratungsschwerpunkte und Kernkompetenzen von Ecovis liegen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung. Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Pflegeheime und Apotheken sind unter den von Ecovis beratenen verschiedenen Branchen stark vertreten. Über 2.000 Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit/Medizin zählen zu den Mandanten von Ecovis. Ihre besondere Beratungsstärke beziehen die Ecovis-Kanzleien aus dem Zusammenspiel mit dem zentralen Back-Office. Der hier zur Verfügung stehende Expertenpool ermöglicht eine große Beratungsbandbreite und kompetente Beratungsleistungen auf höchstem Qualitätsniveau. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern schafft neue Beratungsansätze und ermöglicht spezielle Branchenlösungen.
ECOVIS Europe AG
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Tel.: +49(0)30-31 00 08 54
Fax: +49(0)30-31 00 08 56
eMail:ulf.hausmann(at)ecovis.com
ECOVIS Europe AG
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Tel.: +49(0)30-31 00 08 54
Fax: +49(0)30-31 00 08 56
eMail:ulf.hausmann(at)ecovis.com
Datum: 23.09.2009 - 12:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 121130
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulf Hausmann
Stadt:
Berlin
Telefon: +49(0)30-31 00 08 54
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.09.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1705 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Beiträge zur Praxisausfallversicherung sind keine Betriebsausgaben "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).