Caritas fordert für Empfänger von Hartz IV besseren Zugang zu Rechtsberatung
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Zumeldung zur Pressekonferenz Landessozialgericht: Rechtsmaterie muss für Hartz-IV-Bezieher verständlicher werden
Für April 2015 war eine Gesetzesänderung zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II geplant. Allerdings wurde bis heute kein Entwurf vorgelegt, da sich die Koalition nicht einigen konnte. Die Caritas in Baden-Württemberg, die selbst in Beratungsstellen Sozialberatung für Hartz-IV-Bezieher anbietet, kommt zu dem Schluss, dass viele Aufstocker und Arbeitslose die Bescheide aufgrund ihrer Komplexität einfach akzeptieren. "Wollen die Betroffenen ihre Rechte wahrnehmen, brauchen sie einen langen Atem und Unterstützung. Wer das nicht hat, bekommt nicht das, was er zum Leben braucht", so Holuscha-Uhlenbrock. "Wenn der Strom abgestellt werden soll oder die Wohnung gekündigt wurde, stehen sie mit dem Rücken zur Wand. Sie wissen aber nicht, welche Rechte sie haben und sie haben nicht das Geld, zum Anwalt zu gehen", erklärt Schneider. Die Caritas weist darauf hin, dass viele der Bezieher dann unterhalb des Existenzminimums leben. "Das ist absolut untragbar", so die Caritasvorstände.
Die Hürde, rechtliche Schritte zu unternehmen, ist in diesem Personenkreis besonders hoch. Wenn das verfügbare Geld ohnehin gerade das Nötigste abdeckt, müssen die Betroffenen unbürokratisch und schnell juristischen Rat bekommen. Bevor sie aber einen Rechtsanwalt aufsuchen können, soll zuerst beim Amtsgericht ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden. Kommt es zur Klage gegen das Jobcenter, muss ein weiterer Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden. "Dieser Weg ist unglaublich steinig", erklären Holuscha-Uhlenbrock und Schneider. Damit arbeitslose Menschen und Aufstocker ihre Rechtspositionen angemessen durchsetzen können, fordert die Caritas in Baden-Württemberg einen Rechtsschutz, auf den schnell und unkompliziert zurückgegriffen werden kann. Stattdessen wurde aber der Zugang zum Recht für diesen Personenkreis mit dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht zum 01.01.2014 noch stärker bürokratisiert und erneut erschwert.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 12.05.2015 - 14:10 Uhr
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