Hartz IV: Nachträglich echter Lohn, statt Ein-Euro-Vergütung

Hartz IV: Nachträglich echter Lohn, statt Ein-Euro-Vergütung

ID: 1211876

(firmenpresse) - 13. Mai 2015. Wenn Hartz-IV-Empfänger bei einem Ein-Euro-Job bei Kommunen und sozialen Einrichtungen Tätigkeiten leisten müssen, die sich nur unwesentlich von denen des Stammpersonals unterscheiden, können sie auch den ortsüblichen Lohn dafür einklagen (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 40 (23)(28) AS 710/12 und Bundessozialgericht Az.: B 14 AS 75/12R). Für derartige rechtswidrige Arbeiten können Betroffene ihre Ansprüche der letzten vier Jahre geltend machen, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD).

Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein vom Jobcenter auferlegter Ein-Euro-Job tatsächlich die vom Gesetzgeber geforderten Eigenschaften erfüllt oder einfach nur den entsprechenden Träger bereichert. Denn Ein-Euro-Jobs sind nur dann rechtskonform, wenn die verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. "Doch das ist in den seltensten Fällen der Fall", sagt Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net). "Der Gesetzgeber hat in § 16d SGB II solche Arbeitsgelegenheiten (AGH) klar geregelt", so Hoffmann. Schon seit Jahren hat der Bundesrechnungshof die Vergabepraxis der AGHs gerügt. Denn das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit ist sehr lukrativ.

Ein Beispiel:

Im Märkischen Kreis wurden in den Jahren 2005 - 2012 fast 50 Millionen Euro für überwiegend nutzlose Ein-Euro-Jobs verbrannt. Die 22 Träger wurden mit knapp 40 Millionen Euro für die "Verwaltung der Arbeitslosen" unterstützt. Uwe Hoffmann: "Das ist Missbrauch von Steuergeldern par excellence. Wenn man dann noch bedenkt, mit welchen Sanktionen die Jobcenter den Betroffenen im Verweigerungsfall drohen, hat das für mich schon kriminelle Züge." In wie weit eine AGH tatsächlich den gesetzlichen Ansprüchen genügt hat, lässt sich relativ leicht beantworten. Wenn diese Tätigkeit der Allgemeinheit diente, sich klar von der Tätigkeit des Stammpersonals des Trägers unterschieden hat und nicht einer anderen Firma "die Arbeit weggenommen hat", also wettbewerbsneutral war, entsprach sie den gesetzlichen Anforderungen. Der DSD-Geschäftsführer: "Wer in den letzten vier Jahren zu einem Ein-Euro-Job gezwungen wurde, sollte dringend prüfen lassen, ob diese Tätigkeit tatsächlich dem Gesetz entsprochen hat. Wenn nicht, gibt es nachträglich den ortsüblichen Lohn in Form einer Nachzahlung. Das hießt zwar, dass durch die Nachzahlung die Regelleistung für den entsprechenden Monat gekürzt wird, aber in aller Regel bekommen Betroffene durch die Nachzahlung des echten Arbeitslohns massiv mehr Geld." Mittlerweile werden immer weniger Ein-Euro-Jobs durch Jobcenter vermittelt. Das wird durchaus einen Grund haben, glaubt Hoffmann: "Ich denke, dass viele Jobcenter mittlerweile Bedenken haben, Ein-Euro-Jobs zu vermitteln, weil sie selbst wissen, dass die meisten davon nicht rechtskonform sind, weil sie einfach nur die Träger bereichern."



Weitere Informationen finden Sie hier:
www.mehr-harz4.net und unter www.gegendiskriminierung.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.

Folgen Sie uns auch auf Facebook



PresseKontakt / Agentur:

All4Press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
info(at)all4press.de
0361 55 06 710
http://www.all4press.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Kundenorientierung für gute Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend Citrix: Neue Vision für die IT-Transformation
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.05.2015 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1211876
Anzahl Zeichen: 3071

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Uwe Hoffmann
Stadt:

Jena


Telefon: 03641 876 11 59

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 479 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hartz IV: Nachträglich echter Lohn, statt Ein-Euro-Vergütung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Alle Jahre wieder: Regelsatzerhöhung, die keine ist ...

In wenigen Wochen beginnt das neue Jahr und damit werden auch die Hartz-IV-Regelsätze um ein paar Euro angehoben. Auch der neue Satz von 416 Euro für Alleinstehende werde das Leben kein bisschen besser machen, so Uwe Hoffmann, Geschäftsführer de ...

Alle Meldungen von Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z