Erben und Vererben: Nachlass frühzeitig und eindeutig regeln

Erben und Vererben: Nachlass frühzeitig und eindeutig regeln

ID: 1212025

Erben und Vererben: Nachlass frühzeitig und eindeutig regeln



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Erbrecht.html Beim Geld hört die Freundschaft auf. Ähnliches kann auch bei Erbschaften gelten. Der Streit um den Nachlass kann Familien entzweien. Daher sollte der Erblasser seinen Nachlass eindeutig regeln.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Thema Erben und Vererben wird in Deutschland künftig eine große Rolle spielen. Wie die Wirtschaftswoche online berichtet, werden in den kommenden Jahren rund zwei bis vier Billionen Euro in Deutschland vererbt. Grund dafür sei, dass die Generation, die zum Teil des Wirtschaftswunders wurde, ihr aufgebautes Vermögen in absehbarer Zeit vererben werde.

Dieses Vermögen verteilt sich natürlich ganz unterschiedlich. Von ein paar Euro auf dem Sparbuch über das Reihenhäuschen bis hin zu großem Betriebsvermögen reicht die Palette. In einigen Fällen kann der Streit über das Erbe vorprogrammiert sein. Es geht um viel Geld. Und wie ein altes Sprichwort schon sagt, hört die Freundschaft beim Geld auf.

Damit es nicht zum Streit unter den Erben kommt, sollte der Erblasser seinen Nachlass genau regeln. Trifft er zu Lebzeiten keine Maßnahmen gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Erblasser kann unter Berücksichtigung von Pflichtteilen sein Vermögen auch anders verteilen. Der letzte Wille wird am besten im Testament oder im Erbvertrag formuliert.

Das Testament bietet dem Erblasser die Möglichkeit, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, den Nachlass in seinem Sinne zu regeln. Während bei der gesetzlichen Erbfolge der Verwandtschaftsgrad ein entscheidender Faktor ist, kann diese durch ein Testament geändert werden. Zudem können auch Personen oder Stiftungen bedacht werden, die ohne Testament keinen Anspruch auf das Erbe hätten. Je genauer der Erblasser seinen letzten Willen definiert, umso unwahrscheinlicher wird ein Streit unter den Erben.

Die Alternative zum Testament ist der Erbvertrag. Auch hier können ähnliche Regelungen wie im Testament getroffen werden. Allerdings gibt es einige Unterschiede. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden und es sind immer mehrere Parteien an einem Erbvertrag beteiligt. Sie verpflichten sich per Vertrag zu gegenseitigen Leistungen. Ein Erbvertrag kann auch nicht mehr einseitig geändert werden.



Wer seinen Nachlass frühzeitig regeln möchte, kann sich an einen im Erbrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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Datum: 13.05.2015 - 13:05 Uhr
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