118. DeutscherÄrztetag
Zuständigkeit der Ärztekammer für ärztliche Weiterbildung erhalten
ID: 1212230
Ärztetag hat einstimmig den Erhalt der originären Zuständigkeit der
Ärztekammern für die fachliche Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten
gefordert. Diese Zuständigkeit dürfe nicht durch andere Strukturen,
die nicht unter der Leitung der Ärztekammern stehen, ersetzt werden.
Der Ärztetag lehnt die Bildung von Kompetenzzentren im Rahmen der
Weiterbildung außerhalb des Ärztekammerbereichs ab. Hintergrund ist
der aktuell vorliegende Entwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
(GKV-VSG), der die Regelungskompetenz der Ärztekammern nicht
ausreichend beachtet. So wird der Bundesärztekammer und den
Ärztekammern zur Regelung der Verfahrensweise zur Förderung der
Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auf Bundes- und Landesebene nur
ein Informations-, aber kein Einverständnis- bzw. Zustimmungsrecht
eingeräumt. "Auch wenn im GKV-VSG vorrangig finanzielle Aspekte bei
der Förderung der Weiterbildung geregelt werden, sind bei der
Umsetzung der finanziellen Förderung qualitative Aspekte der
Weiterbildung (z. B. Verbundweiterbildung) zu berücksichtigen", heißt
es in der Entschließung des Ärzteparlamentes. Die Regelungskompetenz
der Ärztekammern dürfe nicht über eine Verknüpfung mit Förderung und
Finanzierung untergraben werden, stellte der Ärztetag klar.
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Datum: 13.05.2015 - 14:45 Uhr
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