'Befähigte Personen' qualifizieren
orf, 24.09.2009) Die Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt unterstützt den Unternehmer bei der Qualitätssicherung von Weiterbil-dungsmaßnahmen für das Personal, das in Betrieben mit Prüfaufgaben betraut werden soll. Denn für diese "Befähigten Personen" gibt es kein definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein "Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln".
Die Richtlinie erläutert die Anforderungen, die die Referenten der Schulungen erfüllen müssen und legt Schulungsinhalte dar. Zudem gibt sie Rahmenbedingungen für den Ablauf der Weiterbildungen vor und definiert Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung. Die Richtlinie "Befähigte Personen; Qualitätsmerkmale für die Auswahl Befähigter Personen und Weiterbildungsmaßnahmen" kann einem Zertifizierungsverfahren zugrunde gelegt werden.
Ab Oktober 2009 ist die Richtlinie, die den Entwurf von Juli 2008 ablöst, in deutsch-englischer Fassung für 40,10 ? beim Beuth Verlag in Berlin, Tel. +49 (0) 30 2601-2260, erhältlich. Onlinebestellungen sind möglich unter www.vdi.de/richtlinien.de oder www.beuth.de.
Hinweis an die Redaktion:
Sie finden diese Pressemitteilung auch im Internet unter: www.vdi.de/presse
Ihr Ansprechpartner für die VDI-Fachpressearbeit: Marita Heiken,
Telefon: +49 (0) 211 62 14-415; Telefax: +49 (0) 211 62 14-124; E-Mail: heiken@vdi.de
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Ab Oktober 2009 ist die Richtlinie, die den Entwurf von Juli 2008 ablöst, in deutsch-englischer Fassung für 40,10 ? beim Beuth Verlag in Berlin, Tel. +49 (0) 30 2601-2260, erhältlich. Onlinebestellungen sind möglich unter www.vdi.de/richtlinien.de oder www.beuth.de.
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Datum: 23.09.2009 - 18:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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