Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen auch bei unterschiedlichen Erkran

Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen auch bei unterschiedlichen Erkrankungen

ID: 1213095

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 -, juris).



(firmenpresse) - Ist auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendbar (regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer), kann der Arbeitgeber nur bei Vorliegen eines gesetzlich zulässigen Kündigungsgrundes kündigen. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit (Erkrankung) eines Arbeitnehmers können die Kündigung nur unter eingeschränkten Voraussetzungen rechtfertigen. Eine solche Rechtfertigung kann gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer immer wieder wegen kurzzeitiger Erkrankungen fehlt.

Entscheidend ist hier immer eine so genannte negative Gesundheitsprognose. Die Erkrankungen müssen den Rückschluss auf künftige Ausfälle zulassen. Soweit die Erkrankungen kurzzeitig sind und auf unterschiedlichen Gründen beruhen, könnte man auf die Idee kommen zu argumentieren, dass es an einem für eine Zukunftsprognose notwendigen Zusammenhang fehlt. Wer einmal wegen Erkältung, dann wegen Magenproblemen und schließlich wegen einer Verletzung am Finger krankgeschrieben ist, muss nicht zwingend in der Zukunft ebenfalls wieder erkranken.
Das Bundesarbeitsgericht hält von solchen Erwägungen nichts. Das Bundesarbeitsgericht geht in solchen Fällen davon aus, dass es der Bildung einer negativen Prognose nicht entgegensteht, dass Fehlzeiten auf unterschiedlichen prognosefähigen Erkrankungen beruhen. Das Bundesarbeitsgericht geht hier von einer generellen Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers aus und lässt diese für die Kündigung, bzw. die Prognoseentscheidung genügen.

Das Bundesarbeitsgericht: Solche verschiedenen Erkrankungen können den Schluss auf eine gewisse Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers zulassen und damit eine negative Prognose begründen (BAG, Urteil vom 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 -, juris).

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Wenn Sie einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dessen Erkrankungen kündigen wollen, müssen Sie strikt die diesbezüglich sehr konkreten Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts einhalten. Hierbei macht es grundsätzlich einen Unterschied, ob Sie wegen häufiger kurzzeitiger Erkrankungen oder wegen einer lang anhaltenden Erkrankung des Arbeitnehmers kündigen wollen. Die Voraussetzungen sind jeweils ganz unterschiedlich.



Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Wenn Sie eine Kündigung bekommen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Ist die Frist versäumt, hat man seine Chance auf eine Abfindung vertan. Krankheitsbedingte Kündigungen sind für Arbeitgeber sehr schwer zu begründen. Hier lohnt eine Klage nahezu immer.

20.4.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer:

Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber:

Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Neuer Faisst Produktkatalog Wilde Abfahrten, schöne Aussichten:
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.05.2015 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1213095
Anzahl Zeichen: 4742

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 987 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen auch bei unterschiedlichen Erkrankungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung? ...

Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kle ...

Alle Meldungen von Bredereck& Willkomm


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z