Vorsorgesparer aufgepasst: Riester- und Basisrente sorgen für Plus im Steuerbescheid

Vorsorgesparer aufgepasst: Riester- und Basisrente sorgen für Plus im Steuerbescheid

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(ots) -

- Bis zum 31. Mai dieses Jahres muss die Steuererklärung für 2014
beim Finanzamt eingehen.
- Der Aufwand lohnt sich in vielen Fällen
- ein Altersvorsorgevertrag kann finanzielle Vorteile bringen.

Kurz vor Ende der Abgabefrist am 31. Mai treffen in diesen Tagen
unzählige Steuererklärungen auf deutschen Finanzämtern ein. Der
Aufwand lohnt sich häufig: 873 Euro bekommen Steuerpflichtige im
Schnitt jährlich erstattet. (1) Gerade Vorsorgesparer, die in einen
Riester-Vertrag oder eine Basisrente - auch Rürup-Rente genannt -
investieren, können mit einer richtig ausgefüllten Steuererklärung
Geld sparen. Michael Greifenberg, Versicherungsexperte von
CosmosDirekt, erklärt, wie sich Vorsorgesparer teils hohe
Rückzahlungen sichern.

Riester-Rente: Von Zulagen und Steuererstattungen profitieren

Bis zum Rentenbeginn sind die Einzahlungen in den Riester-Vertrag
steuerfrei, danach gilt der persönliche Steuersatz. "Der Sparer
entrichtet die Beiträge für seinen Vertrag aus dem bereits
versteuerten Nettoverdienst. Damit die Riester-Beiträge steuerfrei
bleiben, bekommt er die zu viel gezahlten Steuern nachträglich vom
Finanzamt erstattet", sagt Michael Greifenberg. Wer 4 Prozent des
Vorjahreseinkommens abzüglich Zulage gespart hat, bekommt jährlich
154 Euro Zulagen vom Staat. Familien werden noch stärker gefördert:
Für jedes Kind erhält ein Elternteil bis zu 300 Euro gutgeschrieben.
In der Steuererklärung geben Riester-Sparer die investierte
Vorsorgesumme in der "Anlage AV" ein. Das Finanzamt errechnet dann
die individuelle Steuerersparnis. Bereits gewährte Zulagen werden bei
der Rückerstattung abgezogen. "Gerade Singles und Paare ohne Kinder
profitieren von Steuererstattungen", so Greifenberg.  

Basisrente: Mehr als drei Viertel der Beiträge steuerlich


absetzbar

Besserverdiener und Selbstständige profitieren bei einer
Altersvorsorge mit der Basisrente von einer hohen staatlichen
Förderung. Bis zu 20.000 Euro können Alleinstehende - bis zu 40.000
Euro Verheiratete - für das Jahr 2014 bei der Steuererklärung geltend
machen. Für 2014 können Sparer 78 Prozent der eingezahlten
Beitragssumme als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Ein
Rechenbeispiel: Wenn ein 40-jähriger verheirateter Alleinverdiener
mit einem zu versteuernden Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro
jährlich 1.800 Euro in seine Basisrente einzahlt, bekommt er für 2014
ca. 420 Euro an Steuern erstattet. Um sich ihre Steuervorteile zu
sichern, müssen Basisrenten-Sparer die "Anlage Vorsorgeaufwand"
ausfüllen - ohne großen Mehraufwand: Aufgrund der Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung ist die Anlage ohnehin auszufüllen.

Tipp: Wer Geld vom Finanzamt zurückbekommt, kann dieses jederzeit
wieder auf sein Rentenkonto einzahlen. Viele Anbieter ermöglichen
ihren Versicherten Zuzahlungen außerhalb der monatlichen Raten - auch
diese lassen sich bis zur Höchstsumme von der Steuer absetzen.

(1) Statistisches Bundesamt 2015: http://ots.de/LywWt

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: 
www.cosmosdirekt.de/veroeffentlichungen/steuererklaerung-2014-96294/

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