Steuerhinterziehung: Verhandlungsstrategie nach unwirksamer Selbstanzeige

Steuerhinterziehung: Verhandlungsstrategie nach unwirksamer Selbstanzeige

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Steuerhinterziehung: Verhandlungsstrategie nach unwirksamer Selbstanzeige



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Im vergangenen Jahr erreichte die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung ein Rekordniveau. Auch in diesem Jahr ist sie noch überraschend hoch. Aber eine Selbstanzeige kann auch fehlschlagen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterziehung ist längst kein Kavaliersdelikt mehr und die Steueroasen werden nach und nach durch die verstärkte Zusammenarbeit der Staaten untereinander ausgetrocknet. Für Steuerhinterzieher bedeutet dies, dass die Gefahr entdeckt und wegen Steuerhinterziehung verurteilt zu werden, weiter steigt. Das erklärt die hohe Zahl der Selbstanzeigen. Denn die Selbstanzeige kann der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit sein.

Allerdings bedeutet eine Selbstanzeige nicht automatisch, dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch ist. Denn die Selbstanzeige kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie alle Anforderungen erfüllt. Wurde sie zu spät, also nach Entdeckung der Tat gestellt, ist sie unvollständig oder weist andere Fehler auf, kann sie nicht wirken und schlägt fehl. Dann droht nach wie vor eine Verurteilung.

Dennoch war auch eine fehlgeschlagene Selbstanzeige nicht völlig umsonst. Ähnlich wie ein Geständnis kann sie strafmildernd wirken. Angesicht von hohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren ein nicht zu unterschätzender Faktor. Damit das Strafmaß möglichst milde ausfällt, muss die fehlerhafte Selbstanzeige nachgebessert werden und eine effiziente Verteidigungsstrategie festgelegt werden. Wichtig kann es sein, das Gericht von der ehrlichen Reue zu überzeugen. Für eine effiziente Verteidigung können sich die Steuersünder an einen im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Wurde noch keine Selbstanzeige gestellt, sollte dies nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare geschehen. Um Fehler, die zu einer Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen, zu vermeiden, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann.



Übersteigt der Hinterziehungsbetrag nicht die Grenze von 25.000 Euro kann die Selbstanzeige absolut straffrei wirken. Bei höheren Hinterziehungssummen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben, die dann gemeinsam mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen beglichen werden müssen.

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Datum: 19.05.2015 - 10:45 Uhr
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