MLP AG informiert über ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs
MLP AG: „Riester auch für Mallorca-Rentner“
Wiesloch, im September 2009: Die Luxemburger Richter sehen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern durch die Riester-Bestimmungen verletzt und zwingen die Bundesrepublik zu Lockerungen. Durch die größere Flexibilität gewinnt die Riester-Rente nach Meinung der MLP AG nochmals an Attraktivität.
Wer als Grenzgänger bisher in Deutschland arbeitete und seine Sozialversicherungsbeiträge zahlte, aber im Ausland wohnte und wegen eines Doppelbesteuerungsabkommens nur dort Einkommensteuer zahlte, war von der staatlichen Riester-Förderung ausgeschlossen. Dies ändert sich nach dem Inkrafttreten des EuGH-Urteils und der Umsetzung in ein Gesetz für rund 67.000 Erwerbstätige, betont die MLP AG.
Nach Einschätzung der MLP AG könnten deutsche Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, in weit größerer Zahl vom Urteilsspruch profitieren. Denn die staatliche Riester-Förderung ist auch dann nicht mehr zurückzuzahlen, wenn der Empfänger nach Verlassen des Landes keine weiteren Steuern in Deutschland entrichtet. Begünstigt werden davon auch Wanderarbeiter, die nach dem Erwerbsleben in ihre Heimatstaaten zurückkehren.
Noch viel weitreichender erscheint das Urteil mit Blick auf alle heutigen Erwerbstätigen, so die Erwartung der MLP AG. Diese erhalten durch den Richterspruch einen wesentlich größeren Spielraum bei der Planung ihrer privaten Altersvorsorge: „Wer sich heute für Riester interessiert, muss nach dem EuGH-Urteil nicht mehr überlegen, wo er im Alter leben will“, so Michelsen von der MLP AG. Zunächst muss die Bundesregierung das Urteil jedoch in nationales Recht umsetzen.
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Datum: 24.09.2009 - 09:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.09.2009
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