Energiesparende Sanierung lohnt sich

Energiesparende Sanierung lohnt sich

ID: 121432

Viele Förderprogramme für modernisierungswillige Eigentümer



(firmenpresse) - Umfragen zufolge planen derzeit 16,7 Mio. Hauseigentümer in Deutschland die Modernisierung ihres Eigenheims. Gründe für die ungebremste Renovierungsfreude sind neben steigenden Energiekosten vor allem gesetzliche Vorgaben zur Energieeinsparung. Auch der drohende Klimawandel bewegt so manchen Eigentümer zur Nachrüstung. Sanierungswilligen Eigentümern winken zahlreiche Förderprogramme. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zeigt auf, was Hauseigentümer beachten sollten.

"Mit Blick auf den Klimaschutz hat der Gesetzgeber 2009 viele im Energiesparbereich wichtige Gesetze geändert", so Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. So gilt ab 1. Oktober 2009 eine Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie wurde auf der Grundlage des am 2. April 2009 geänderten Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) erlassen, das unter anderem erhöhte Bußgelder für die Missachtung von Verordnungen wie der EnEV einführt. Darüberhinaus gibt es seit 1. Januar 2009 die Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG), welches Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien festlegt. Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Wärmegesetz (EEWärmeG) verpflichtet Bauherren dazu, die Nutzung von erneuerbaren Energien bei Neubauten einzuplanen oder bestimmte Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Für Hauseigentümer ist auch die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung interessant, die Emissionsgrenzwerte für Heizanlagen enthält. Hier wird für 2009 eine Neufassung erwartet, die verschärfte Feinstaubgrenzwerte auch für kleinere Holzheizungen einführt.

Energieeinsparverordnung setzt Höchstgrenzen für Energiebedarf
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die zulässigen Höchstwerte für den so genannten Jahresprimärenergiebedarf festgesetzt. "Dieser Begriff definiert, wie viel Energie für Heizung, Warmwasser und Lüftung im Verlauf eines Jahres benötigt wird", erläutert die D.A.S. Expertin. Zusätzlich verpflichtet die EnEV Eigentümer bestehender Gebäude zur Nachrüstung bei Wärmedämmung und Heizanlagen. Für den renovierungswilligen Eigentümer bedeutet dies beispielsweise, dass beim Einbau von neuen Fenstern und Haustüren bestimmte Wärmeverlustwerte eingehalten werden müssen und Heizkessel älterer Baujahre auszutauschen sind. Nähere Angaben enthält § 10 der EnEV. Die Neufassung der Verordnung hat zum Ziel, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich noch stärker zu verringern; unter anderem werden die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um etwa 30 Prozent verschärft.



Energieeinsparungsgesetz zur Vermeidung von Wärmeverlusten
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) schreibt energiesparende Anlagentechnik bei Heizungen und Warmwasseranlagen vor, um den Energieverlust von Gebäuden zu verringern. Die Regelungen gelten für Neuinstallation, Austausch, Umrüstung und Erweiterung bestehender Anlagen. Die Einzelheiten regeln Verordnungen wie die EnEV, die auf Grundlage des EnEG erlassen werden. Hält sich ein Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizungsanlage nicht an die Vorgaben dieser Verordnungen, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Erneuerbare Energien Gesetz: nachhaltige Energieversorgung
Die aktuelle Fassung des Gesetzes über Erneuerbare Energien (EEG) soll eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes vorantreiben. Bis zum Jahr 2020 will der Gesetzgeber mit Hilfe des EEG den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf mindestens 30 Prozent erhöhen. Dies soll durch Anpassung der im EEG festgelegten Einspeisevergütungen für Strom erreicht werden, der aus regenerativen Energieträgern wie etwa Solarenergie erzeugt wird.

Energiesparen wird gefördert
"Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, um Heizkosten zu sparen oder die Umwelt zu schonen, kann zwischen verschiedenen Förderprogrammen wählen", erläutert die D.A.S. Juristin. "Erste Adresse ist die KfW, aber auch die einzelnen Bundesländer und Gemeinden bieten eigene Förderprogramme an."

Programme der KfW Förderbank
Die KfW (vormals Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt Modernisierungswillige mit Zuschüssen und Krediten. Basis ist das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung, die für die umfassende Sanierung bestehender Gebäude Bundesmittel zur Verfügung stellt, voraussichtlich noch bis 2011. Diese Fördergelder verteilt die KfW über verschiedene Einzelförderprogramme. Die KfW hat drei so genannte KfW-Effizienzhäuser definiert, abhängig vom Jahresprimärenergiebedarf und dem Transmissionswärmeverlust. Mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren" werden Maßnahmen gefördert, die dazu beitragen, den Standard eines dieser Energieeffizienzhäuser zu erreichen. Privatpersonen können zum Beispiel einen Zuschuss für die Sanierung selbst genutzter Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder für den Erwerb einer beim Kauf sanierten Immobilie dieser Art beantragen. Antragsberechtigt sind auch Wohnungseigentümergemeinschaften mit Privatpersonen als Wohnungsbesitzern. Die Zuschüsse reichen von 2.500 Euro bis 13.125 Euro. Wenn der Haus- oder Wohnungseigentümer eine qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierung in Anspruch nimmt, Nachtstromspeicherheizungen austauscht oder die Wärmeverteilung bestehender Heizanlagen optimiert, kann er im Rahmen der Sonderförderung im Programm "Energieeffizient Sanieren" ebenfalls Zuschüsse beantragen. Das Programm "Wohnraum modernisieren" unterstützt alle Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden, z.B. Verbesserung der Sanitärinstallation. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen sind unter www.kfw-foerderbank.de zu finden.

Unterstützung durch Bund, Länder und Gemeinden
Auch die einzelnen Bundesländer und Gemeinden bieten vielfältige Lösungen mit Fristenbindung an. Ein Beispiel ist das "Marktanreizprogramm" des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), das Solarkollektoranlagen, Wärmepumpenanlagen und Biomassekessel mit Investitionszuschüssen fördert (nähere Infos unter www.bafa.de). Zudem unterstützt das BAFA die Vor-Ort-Beratung durch Energieberater mit einem Beratungskostenzuschuss. Anträge dafür können noch bis zum 31.Dezember 2009 gestellt werden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche individuelle Förderprogramme in allen Bundesländern und Gemeinden. Einen Überblick finden sanierungswillige Haus- und Wohnungseigentümer unter www.foerderdata.de und www.energiefoerderung.info.
Weitere Informationen unter www.das-rechtsportal.de
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Kurzfassung:

Fördergelder für energiesparendes Renovieren
Gesetzliche Regelungen für Energieverbrauch im Eigenheim

Umfragen zufolge planen derzeit 16,7 Mio. Hauseigentümer in Deutschland die Modernisierung ihres Eigenheims. Gründe für die ungebremste Renovierungsfreude sind neben steigenden Energiekosten vor allem gesetzliche Vorgaben zur Energieeinsparung. Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung wurden in diesem Jahr viele einschlägige Gesetze neu gefasst: Ab 1. Oktober 2009 gibt es eine Neufassung der Energieeinsparverordnung, die u.a. Regelungen zur Wärmedämmung und Beheizung von Gebäuden trifft. Ihr liegt das am 2. April 2009 geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zugrunde, mit dem erhöhte Bußgelder für die Missachtung der EnEV eingeführt worden sind. Seit 1. Januar 2009 existiert eine Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes, die die Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien abändert. Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Wärmegesetz verpflichtet Bauherren dazu, die Nutzung erneuerbarer Energien wie der Solarenergie einzuplanen oder Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Zudem ist eine Reform der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung in Planung, die verschärfte Feinstaubgrenzwerte auch für kleinere Holzheizungen einführt. Haus- oder Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie sanieren oder modernisieren möchten, werden dabei von zahlreichen Förderprogrammen von KfW, Bund, Ländern und Gemeinden unterstützt.
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR.

Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de






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Datum: 24.09.2009 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Haus & Garten


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