MIG Fonds 3 und 4: Verjährung der Ansprüche droht
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MIG Fonds 3 und 4: Verjährung der Ansprüche droht
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Die MIG Fonds 3 und 4 wurden im Jahr 2005 aufgelegt. Anleger, die noch Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, sollten sich daher beeilen: Die Verjährung der Forderungen droht.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die MIG Fonds 3 und 4 wurden im Jahr 2005 aufgelegt. Wie bei den anderen Fonds der MIG-Gruppe konnten sich die Anleger an den geschlossenen Fonds als Treuhandkommanditisten und später als direkte Kommanditisten beteiligen. Dabei hatten die Anleger die Möglichkeit, ihre Einlage auf einmal oder in Raten einzuzahlen. Das Konzept der Fonds sieht vor, in Technologie-Unternehmen zu investieren und ihnen Wagniskapital (Venture Capital) zur Verfügung zu stellen.
Mit den Fondsanteilen haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen erworben. Diese bieten naturgemäß nicht nur die Aussichten auf hohe Renditen, sondern bergen auch Risiken wie den unternehmerischen Misserfolg. Das bekamen die Anleger auch schon zu spüren. Die Ausschüttungen blieben hinter den prognostizierten Erwartungen zurück.
Allerdings müssen sich die Anleger mit dieser Entwicklung nicht abfinden. Denn wenn sie nicht über die Risiken ihrer Kapitalanlage umfassend informiert wurden, können sie Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung geltend machen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss anleger- und objektgerecht erfolgen. Das heißt, die Anleger müssen umfassend über Funktionsweise und Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden und nicht nur über ihre Vorzüge. Darüber hinaus muss die empfohlene Anlage auch zum Risikoprofil des Anlegers passen. Eine riskante und spekulative Geldanlage sollte also nicht an einen sicherheitsorientierten Anleger vermittelt werden, der beispielsweise in die Altersvorsorge investieren wollte. Dazu sind Kapitalanlagen mit Totalverlust-Risiko nicht geeignet. Dennoch ist es erfahrungsgemäß immer wieder zu derartigen Falschberatungen gekommen, bei denen die Risiken gar nicht oder nur verharmlosend dargestellt wurden. In Fällen einer fehlerhaften Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Allerdings könnten in einigen Fällen die Ansprüche demnächst verjähren. Daher sollten die Anleger handeln.
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Datum: 26.05.2015 - 09:50 Uhr
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