BDZV: Vorratsdatenspeicherung schwächt Pressefreiheit
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hat den die vom Kabinett vorgelegte Neuregelung zur
Vorratsdatenspeicherung als schädlich für die Pressefreiheit
kritisiert. Damit werde weder der Quellenschutz wirksam garantiert
noch die Pressefreiheit geschützt, sagte der Hauptgeschäftsführer des
BDZV, Dietmar Wolff, heute in Berlin. "Freie Medien brauchen
Informanten, die nicht in der Angst leben müssen, bespitzelt zu
werden, und Journalisten, die frei von Überwachung arbeiten können!"
Die deutschen Zeitungsverleger sprechen sich seit langem gegen den
drohenden Wegfall des grundrechtlich gewährten Quellenschutzes aus,
der in Folge der dauerhaften Speicherung von Verbindungsdaten aus der
Telefon-, Mail- und Internetnutzung droht.
"Wir verkennen nicht, dass das Gesetz einen umfangreichen Schutz
von Berufsgeheimnisträgern vorsieht", betonte Wolff, doch seien die
Regelungen dazu kompliziert und weit interpretierbar. Nach Auffassung
der Zeitungsverleger stelle der von der Bundesregierung vorgesehene
Zwang zu anlassloser Speicherung von Verbindungsdaten einen
gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
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Datum: 27.05.2015 - 12:01 Uhr
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