Aufzüge: Änderungen zum 1. Juni beachten / Notfallplan erforderlich / Wirksames Zweiwege-Kommunika

Aufzüge: Änderungen zum 1. Juni beachten / Notfallplan erforderlich / Wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem / Plakettenpflicht / Inbetriebnahmeprüfung für neue Aufzüge

ID: 1217580
(ots) - Betreiber von Aufzugsanlagen müssen ab dem 1. Juni
2015 Änderungen der gesetzlichen Regelungen beachten. Mit dem
Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung als maßgebende
rechtliche Grundlage werden diese verbindlich. Darauf weist TÜV
Rheinland hin. Die neue Verordnung bringt insbesondere Verbesserungen
für die Sicherheit der Aufzugsnutzer mit sich. So muss im Fahrkorb
ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem installiert sein, über
das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Daneben ist zu jeder
Aufzugsanlage ein Notfallplan anzufertigen, der unter anderem alle
wichtigen Angaben für die Befreiung eingeschlossener Personen
umfasst. In der neuen Verordnung macht der Gesetzgeber auch Vorgaben
zur Wartung. So sind Instandhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung
von Art und Intensität der Nutzung der Anlage zu treffen. Zu den
Neuerungen zählt auch die Verpflichtung zum deutlich sichtbaren und
dauerhaften Anbringen einer Plakette nach erfolgter Prüfung.

Neu ist, dass alle Aufzugsanlagen vor der erstmaligen
Inbetriebnahme von einer zugelassenen Überwachungsstelle wie z. B.
TÜV Rheinland zu prüfen sind. In den Folgejahren erfolgt die Prüfung
der Aufzugsanlage im laufenden Betrieb weiterhin jährlich und
ebenfalls durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Die genauen
Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind vom Betreiber unter
Berücksichtigung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen
festzulegen. Es findet im Wechsel eine Zwischenprüfung und eine
Hauptprüfung statt, die durch Sachverständige auszuführen ist. Zur
Prüfung gehören auch alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen,
die für die sichere Benutzung der Aufzugsanlage erforderlich sind,
wie Überdrucklüftungsanlage oder Notstromversorgung von
Feuerwehraufzügen.

Alle wichtigen Änderungen durch die neue


Betriebssicherheitsverordnung hat TÜV Rheinland auf einer speziellen
Themenseite unter www.tuv.com/betrsichv zusammengefasst. Dort finden
Interessierte Informationen zu Aufzugs- und Druckanlagen, zu
explosionsgefährdeten Bereichen und allgemein zum Arbeitsschutz.

TÜV Rheinland ist ein bundesweit agierendes Prüfunternehmen, das
als zugelassene Überwachungsstelle unter anderem für Aufzüge
akkreditiert ist. Im Rahmen der Prüfungen untersuchen die
Sachverständigen von TÜV Rheinland unter anderem Notrufsystem,
Fahrverhalten, Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen, elektrische
Gefährdungen und die Funktion der Fahrkorbtüren. Bei einer akuten
Gefährdung durch gefährliche Mängel wird der Betreiber des Aufzuges
aufgefordert, diesen sofort stillzulegen und erst nach Reparatur und
erfolgreicher Nachprüfung wieder in Betrieb zu nehmen.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
TÜV Rheinland, Frank Ehlert, Presse Industrie Service,
Tel.: 02 21/8 06-24 24
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Datum: 28.05.2015 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Bau & Immobilien



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