Aufhebungsvertrag statt fristloser Kündigung - Falle für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Aufhebungsvertrag statt fristloser Kündigung - Falle für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

ID: 1217636

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.



(firmenpresse) - Bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen den Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen. Selbst wenn lediglich der Verdacht einer solchen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht, kann ein Kündigungsrecht gegeben sein.

Viele Arbeitgeber greifen einer solchen Situation allerdings nicht zum Instrument der Kündigung, sondern legen dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vor. Der Vorteil ist, dass der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag unterzeichnet, keine Kündigungsschutzklage fürchten muss. Das ist regelmäßig das Problem des Arbeitnehmers, wenn er sich auf den Aufhebungsvertrag einlässt. Davon ist nur schwer wieder wegzukommen. Allerdings ist es nicht unmöglich.

Arbeitgeber übersehen häufig, dass ein unter Druck, Täuschung oder gar Drohung zu Stande gekommener Aufhebungsvertrag für sie sehr gefährlich werden kann. Arbeitnehmer haben in einem solchen Fall nämlich die Möglichkeit den Aufhebungsvertrag anzufechten. Die Anfechtung kann gemäß § 124 Abs. 1 BGB binnen Jahresfrist erfolgen. Anders als bei einer Kündigungsschutzklage, die innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein muss, hat der Arbeitnehmer hier also länger Zeit, gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzugehen. Ein Jahr lang sollte der Arbeitnehmer natürlich nicht warten, da entsprechende Ansprüche auch verwirken können. Der Arbeitgeber darf aber nicht glauben, dass nach drei Wochen bereits keine Gefahr einer Inanspruchnahme mehr besteht.

Viele Arbeitgeber schreiben in den (vorformulierten) Aufhebungsvertrag ausdrücklich hinein, dass der Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet. Ein solcher Verzicht muss ebenfalls nicht unbedingt wirksam sein, so das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung:

Ein formularmäßiger Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag, der zur Vermeidung einer vom Arbeitgeber angedrohten außerordentlichen Kündigung geschlossen wird, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen iSv. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte, die Drohung also widerrechtlich iSd. § 123 BGB ist (BAG, Urteil vom 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 -, juris).



Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Unterzeichnen Sie niemals ohne vorherige anwaltliche Beratung einen Aufhebungsvertrag. Die Vorteile sind in der Regel gering, die Nachteile können gravierend sein. Es gibt regelmäßig überhaupt nur einen einzigen Grund, warum der Arbeitgeber Druck macht und Ihnen keine ausreichende Bedenkzeit zubilligt: Er will Sie übervorteilen. Es gibt aber keinen Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages. Verweisen Sie also immer darauf, dass Sie sich zunächst beraten lassen wollen.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Der Aufhebungsvertrag bietet Ihnen den Vorteil, dass eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers in der Regel nicht zu befürchten ist. Nachteil ist eine gewisse Rechtsunsicherheit. Späteren Argumenten, der Aufhebungsvertrag sei unter Druck und/oder Drohungen zu Stande gekommen, begegnen Sie dadurch, dass Sie dem Arbeitnehmer eine Bedenkzeit einräumen. Dabei dürfen Sie allerdings nicht vergessen, dass für den Ausspruch der fristlosen Kündigung eine Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der maßgeblichen Kündigungsgründe läuft.

28.5.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer:

Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber:

Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  In der Emser Therme wird jeder Sommertag zu einem Kurzurlaub! Kündigung wegen Vermietung an Touristen (über airbnb)
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 28.05.2015 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1217636
Anzahl Zeichen: 5601

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 1122 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aufhebungsvertrag statt fristloser Kündigung - Falle für Arbeitgeber und Arbeitnehmer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung? ...
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A

Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko

Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be


Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm


Botox vs. Hyaluronsäure ...
Das Gesicht gilt als Spiegel der Seele eines Menschen. Wenn die Zeit allmählich ihre Spuren auf der Haut hinterlässt, wünschen sich daher immer mehr Junggebliebene, ihr äußeres Erscheinungsbild ihrem inneren Empfinden anzugleichen. Als wahre Wundermittel für eine frischere und vitalere Gesicht

Kündigung wegen Vermietung an Touristen (über airbnb) ...
Ausgangslage: Das Internet macht es vielen Mietern einfach, ihre Mietwohnung an Touristen "weiterzuvermieten". Fall: Der Beklagte (Mieter) vermietete seine Wohnung über eine Internetplattform an Touristen. Nachdem der Vermieter ihn erstmals abgemahnt hatte und ihn dazu aufgeforde

In der Emser Therme wird jeder Sommertag zu einem Kurzurlaub! ...
Im Sommer ins eiskalte Nass springen und sich von der Hitze eine wohltuende Abkühlung gönnen. Dieses erfrischende Vergnügen kennen wir alle. Jedoch hält das wunderbar kühle Gefühl meist nur kurzfristig an. Besser und nachhaltiger ist die Erfrischung, wenn wir lauwarm duschen oder im temperiert

Gipfeltreffen der Afrikanischen Union in Südafrika ...
(NL/8362307246) Frankfurt, 28. Mai 2015 Gerade einmal zwölf Jahre ist es her, dass sich afrikanische Staats- und Regierungschefs in Durban zum allerersten Gipfeltreffen der Afrikanischen Union (AU) zusammengefunden haben. Bei dieser vielversprechenden Veranstaltung versicherten die afrikanischen O


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z