M&A: Stagnation durch Übernahmen und Fusionen verhindern

M&A: Stagnation durch Übernahmen und Fusionen verhindern

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M&A: Stagnation durchÜbernahmen und Fusionen verhindern



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/MA.html Das Wachstum von Konzernen und Unternehmen von innen heraus ist begrenzt. Fusionen und Übernahmen (M&A Mergers & Acquisitions) sollen Stagnation verhindern. Hindernisse müssen dabei überwunden werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unternehmenstransaktionen wie Fusionen oder Übernahmen sind in jeder Branche zu finden. Supermarktketten, Industrie oder Dienstleister wollen dadurch wachsen und so ihre Marktposition festigen und stärken. Neben wirtschaftlichen Aspekten sind bei derartigen Transaktionen auch rechtliche Vorschriften zu beachten. Verstöße gegen das Kartellrecht können beispielsweise einer Unternehmensübernahme im Weg stehen.

Fusionen und Übernahmen haben im vergangenen Jahr einen Boom erlebt, berichtet die Wirtschaftswoche. Ein Grund hierfür können die anhaltend niedrigen Zinsen sein, sie solche kostspieligen Transaktionen ermöglichen. Deutschland habe dem Bericht zu Folge den stärksten M&A-Markt seit der Finanzkrise 2008 erlebt.

Das Risiko bei Unternehmenstransaktionen trägt in der Regel der Käufer. Die wirtschaftlichen Vorteile und Risiken bei Unternehmenstransaktionen sollten daher im Rahmen einer Duo Diligence-Prüfung abgewogen werden. Diese gibt genauen Aufschluss über die Stärken und Schwächen des Übernahmeobjekts und anhand der ermittelten Daten kann ein angemessener Kaufpreis ermittelt werden. Dabei müssen auch bestehende Arbeitsverträge, Aufträge und Verbindlichkeiten oder steuerliche Auswirkungen berücksichtigt werden. Bei internationalen Transaktionen muss darüber hinaus beachtet werden, dass auch ein anderes nationales Recht gilt und gegen dieses nicht verstoßen wird.

Bei Unternehmenskäufen muss zwischen Share Deals und Asset Deals unterschieden werden. Beim Asset Deal werden sämtliche Wirtschaftsgüter eines Unternehmens gekauft. Möglicherweise kann aber ein Share Deal die sinnvollere Variante sein. Dabei werden nur Anteile eines zum Verkauf stehenden Unternehmens erworben. Diese Anteile lassen sich unter Umständen wesentlich effektiver in das eigenen Unternehmen einfügen als es der Fall bei einer kompletten Übernahme wäre.



Auf Grund ihrer Komplexität sind derartige Unternehmenstransaktionen zeitintensiv und benötigen eine fundierte wirtschaftliche und rechtliche Beratung. Im Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und internationalem Recht kompetente Rechtsanwälte können Unternehmen dabei unterstützen.

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Datum: 01.06.2015 - 10:00 Uhr
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