Das neue Mietrecht 2015 ist seit 1. Juni in Kraft.

Das neue Mietrecht 2015 ist seit 1. Juni in Kraft.

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Ab sofort gelten die Neuerungen im Mietrecht. Alle Änderungen die die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip mit sich bringen müssen nun berücksichtigt werden.



(firmenpresse) - Ab sofort gelten die Neuerungen im Mietrecht. Alle Änderungen die die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip mit sich bringen müssen nun berücksichtigt werden. Mit dem neuen Praxisratgeber „Das neue Mietrecht 2015“ des Fachverlags WEKA MEDIA erhalten Vermieter und Hausverwalter Antworten auf alle Fragen zum neuen Mietrecht.



Nach dem neuen Gesetz zur Mietpreisbremse dürfen bei der Wiedervermietung von Wohnraum die Mieten nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Miete muss jedoch nicht geringer ausfallen als die, die der Vormieter zuletzt gezahlt hat. Zudem kann der Mieter künftig die Beträge zurückfordern, die das gesetzliche Maß überschreiten. Gänzlich ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1.Oktober 2014 erstmals vermietet wurden und diejenigen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden. Die Mietpreisbremse gilt nur in den Gebieten, die von den jeweiligen Landesregierungen bestimmt worden sind.

Zusätzlich ist nun auch das Bestellerprinzip eingeführt. Ab sofort zahlt derjenige die Maklerprovision der den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen betrifft dies die Vermieter. Bei Verstoß droht ein hohes Bußgeld.

Die neue Gesetzeslage nach der Mietrechtsreform wird dem Vermieter, Hausverwalter und Immobilienmakler im neuen Praxishandbuch „Das neue Mietrecht 2015“ des Fachverlages WEKA MEDIA übersichtlich und praxisnah dargestellt. Die aktuellen Änderungen sind im Detail und praxisnah erklärt. Das Praxiswerk enthält aktuelle Mustervorlagen mit konkreten Arbeitsempfehlungen zur Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip.


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Datum: 01.06.2015 - 12:11 Uhr
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