Lausitzer Rundschau: Schlappe für Gabriel - Edathy muss SPD-Mitgliedschaft ruhen lassen
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wegen des Besitzes von Bildern nackter Kinder auch hinter sich haben,
ein Grund, ihn aus seiner Partei, der SPD, zu werfen, ist das nicht.
So urteilte die Schiedskommission in dem Verfahren gegen den
Problem-Genossen und folgte damit einem Grundsatz, der für jeden
rechtsstaatlichen Gerichtsprozess gilt: der Verhältnismäßigkeit des
Strafmaßes. Für Sigmar Gabriel ist dieses Ergebnis eine weitere
politische Schlappe. Der SPD-Chef wollte Edathys Parteiausschluss.
Dabei hätte er doch gewarnt sein können, wie hoch die Hürden dafür
sind. Erinnert sei nur an den Fall Thilo Sarrazin. Auch da hatte
Gabriel auf den Rausschmiss gepocht, weil sich Sarrazins abfällige
Äußerungen über Zuwanderer und Bedürftige nicht mit den Werten der
SPD vertrügen. Aber am Ende wog die Meinungsfreiheit schwerer als die
politische Linie der Sozialdemokraten. Dabei hätte man hier noch am
ehesten auf parteischädigendes Verhalten schließen können, wofür das
Statut der SPD tatsächlich den Parteiausschluss vorsieht. Freilich
ist Edathy nicht ungeschoren davon gekommen. Dass er seine
SPD-Mitgliedschaft für insgesamt drei Jahre ruhen lassen muss,
bedeutet laut Statut die Höchststrafe unterhalb eines Rausschmisses.
Damit hat die Schiedskommission durchaus berücksichtigt, dass Edathys
Verhalten mit der SPD-Programmatik, etwa für mehr Kinderschutz,
unvereinbar ist. Im strafrechtlichen Sinne kann man ihm allerdings
nichts vorwerfen. Edathys Verfahren wurde gegen eine Geldbuße von
5000 Euro eingestellt. Diese Tatsache ist beinahe schon in
Vergessenheit geraten. Übrigens: Wenn jede private moralische
Verfehlung, so abstoßend sie auch sein mag, gleich in der
Zwangsrückgabe des Parteibuchs enden würde, dann wäre es um die
Mitgliederzahl der politischen Gruppierungen in Deutschland
wahrscheinlich noch viel schlechter bestellt. Gabriel sollte den
Schiedsspruch jetzt akzeptieren.
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Lausitzer Rundschau
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Datum: 01.06.2015 - 20:12 Uhr
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