Zweite Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG: Amtsgericht Biedenkopf weist Klage des Insolvenzverwalters auf Ausschüttungsrückzahlung zurück
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Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich hat daraufhin für ihre Mandanten die Forderung als unbegründet zurückgewiesen. Dies deswegen, weil der Insolvenzverwalter zur Begründung seiner Forderung allein auf § 134 InsO abstellt, wonach eine unentgeltliche Leistung zurückgefordert werden kann. Der Insolvenzverwalter bewertet die Ausschüttung somit als unentgeltliche Leistung. Die Rechtsprechung ist hierzu bisher nicht einheitlich.
„Die Annahme des Insolvenzverwalters ist unserer Einschätzung nach nicht begründet. Denn bei der von der Fondsgesellschaft gezahlten Ausschüttung handelt es sich gerade nicht um eine schenkungsgleiche Zahlung, sondern um eine vertraglich geschuldete Leistung. Dies ergibt sich aus dem Emissionsprospekt, wonach die bis zum Jahr 2008 ausgereichten Ausschüttungen als Garantieausschüttungen bezeichnet werden. Die Anleger hatten somit einen vertraglichen Anspruch auf Erhalt der Ausschüttungen, den die Fondsgesellschaft auch erfüllt hat. Daher ist es nun aber nach unserer Einschätzung nach nicht möglich, die vertraglich geschuldete Leistung nach 6 Jahren zurückzufordern und darüber hinaus auch noch die Zahlungsforderung mit einem Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verbinden“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Anleger der Juragent Fonds betreut.
Das Amtsgericht Biedenkopf hat sich dieser Rechtsansicht nun angeschlossen und mit Urteil vom 20.05.2015 die Klage des Insolvenzverwalters auf Ausschüttungsrückzahlung zurückgewiesen. Begründet wurde die Abweisung der Klage damit, dass keine Unentgeltlichkeit der Leistung vorliege.
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Anlegern der Zweite Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG, sich gegen die Forderung des Insolvenzverwalters zu verteidigen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 03.06.2015 - 11:36 Uhr
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