Steuerhinterziehung: Nur leichter Rückgang der Selbstanzeigen in Niedersachsen

Steuerhinterziehung: Nur leichter Rückgang der Selbstanzeigen in Niedersachsen

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Steuerhinterziehung: Nur leichter Rückgang der Selbstanzeigen in Niedersachsen



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist in Niedersachsen in den ersten vier Monaten des Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur leicht gesunken. Von ca. 1680 auf rund 1470.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Angaben des Finanzministeriums Niedersachsen sind in den ersten vier Monaten 2015 noch rund 1470 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bei den niedersächsischen Finanzämtern eingegangen, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung. Im Vorjahreszeitraum waren es rund 200 Selbstanzeigen mehr. Damit ist der Trend zwar rückläufig, dennoch dürfte der Rückgang nicht so hoch ausgefallen sein, wie viele Experten vermutet hatten.

Nachdem die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige zum 1. Januar 2015 deutlich verschärft wurden, wurde allgemein davon ausgegangen, dass sich die Zahl der Selbstanzeigen deutlich reduzieren würde. Allerdings ist die Zahl weiterhin relativ hoch geblieben. Das könnte auch daran liegen, dass die Luft für Steuerhinterzieher immer dünner wird. Die internationale Kooperationsbereitschaft im Kampf gegen Steuerhinterziehung steigt. Der automatische Informationsaustausch rückt näher. Aus der Schweiz verstärken sich immer mehr die Signale, dass das Kapitel unversteuertes Schwarzgeld und Beihilfe zur Steuerhinterziehung möglichst rasch beendet werden soll. Dementsprechend ist die Selbstanzeige für viele Steuersünder nach wie vor die goldene Brücke, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen.

Damit die Selbstanzeige wirken kann, muss sie vor allen zwei Bedingungen erfüllen: Sie muss rechtzeitig vor Entdeckung der Tat gestellt werden und sie muss vollständig sein. Dafür muss sie die steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend bearbeitet werden. Damit dabei keine Fehler unterlaufen, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie wissen, wie die Selbstanzeige verfasst werden muss, damit sie wirken kann.



Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die wirksame Selbstanzeige für komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben.

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Datum: 04.06.2015 - 10:35 Uhr
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