BMWi-geförderte Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden verlängert

BMWi-geförderte Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden verlängert

ID: 122097

BMWi-geförderte Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden verlängert



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Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Mit intelligenter Einsparung von Energie in Wohngebäuden können Eigentümer und Mieter bei gleich bleibendem oder verbessertem Wohnkomfort viel Geld sparen und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine wesentliche Hilfe dafür ist eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung.

Deshalb verlängert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie dieses sehr erfolgreiche Förderprogramm, in dessen Rahmen Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort finanziell bezuschusst werden, bis Ende 2014. Eine Vor-Ort-Beratung wird weiterhin mit bis zu 300 Euro gefördert. Bei Einbezug einer zusätzlichen Stromberatung erhöht sich der Zuschuss um 50 Euro. Anstelle separater Thermografiegutachten können nunmehr wahlweise thermografische Untersuchungsergebnisse oder Luftdichtigkeitsprüfungen (sog. Blower-Door-Tests) in die Vor-Ort-Beratung integriert werden.

Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, wie der Wärmeschutz optimiert werden kann, welche Verbesserungen an der Heizungsanlage empfehlenswert sind und wie erneuerbare Energien genutzt werden können. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet.

Die Gutachten werden von qualifizierten und anbieterunabhängigen Energieberatern erstellt. Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde.

Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim BAFA gestellt. Nähere Informationen sowie eine Liste der antragsberechtigten Energieberater/innen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de ) verfügbar.




Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de

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Datum: 26.09.2009 - 01:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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