Erbschaft: Geltendmachung des Pflichtteils

Erbschaft: Geltendmachung des Pflichtteils

ID: 1221012

Erbschaft: Geltendmachung des Pflichtteils



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Erbrecht.html Nahe Angehörige, die im Testament oder Erbvertrag des Erblassers nicht bedacht werden, haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In Deutschland gilt die gesetzliche Erbfolge. Mit einer letztwilligen Verfügung, einem Testament oder Erbvertrag, hat der Erblasser die Möglichkeit, diese Erbfolge zu ändern und den Nachlass zu regeln.

Allerdings hat der Gesetzgeber Grenzen gesetzt. Nahe Angehörige, z.B. Kinder oder Enkel, sind erbberechtigt. Werden sie im Testament nicht bedacht, haben sie immer noch den Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Beispiel: Ein Vater hat zwei Kinder. Andere Erbberechtigte gibt es nicht. Nach der gesetzlichen Erbfolge erbt jedes Kind die Hälfte. Im Testament hat der Vater ein Kind zum Alleinerben eingesetzt. Dennoch geht das zweite Kind nicht leer aus. Es kann seinen Pflichtteil geltend machen. Dann würde es 25 Prozent des Nachlasses erben. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn testamentarisch verfügt ist, dass ein Kind zehn Prozent erben soll. Die Differenz, den Restpflichtteil, könnte gegenüber dem anderen Erben geltend gemacht werden.

Unter den Pflichtteilsberechtigten gibt es eine Rangfolge. Nähere Verwandte haben Vorrang. Hat der Erblasser Kinder, haben beispielsweise die Enkel oder Eltern keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Die Höhe des Pflichtteils hängt von der Höhe des gesetzlichen Erbteils und natürlich vom Wert des Nachlasses ab. Bei der Bewertung des Nachlasses spielt nicht nur das Barvermögen, sondern auch Immobilien oder Schmuck eine Rolle. Ebenso müssen Verbindlichkeiten des Erblassers berücksichtigt werden.

Pflichtteilsberechtigte können nicht vollständig enterbt werden. Es sei denn es liegen schwerwiegende Verfehlungen vor. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Pflichtteilsberechtigten dem Erblasser nach dem Leben getrachtet oder andere Verbrechen gegen ihn geplant haben.



Um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, sollten die letztwilligen Verfügungen gut überlegt sein und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können dafür sorgen, dass der Nachlass entsprechend geregelt wird.

http://www.grprainer.com/Erbrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  an Freund senden  Steuerhinterziehung: Fehler bei der Selbstanzeige können nicht nachträglich korrigiert werden Aktion Gesunder Rücken (AGR) informiert
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 05.06.2015 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1221012
Anzahl Zeichen: 2555

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 365 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erbschaft: Geltendmachung des Pflichtteils"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP ...

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weite ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z