Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Fall von Vincent Lambert
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ist. Und deshalb haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte das Richtige getan. Sie haben die Abschaltung der
medizinischen Geräte erlaubt. Ein Dammbruch? Nein! Sie haben Vincent
Lambert die Möglichkeit gegeben, sein Leben in Würde zu beenden. Die
Richter haben mit ihrem Urteil Zweifel ausgeräumt. Nein zur aktiven
Sterbehilfe! Nein zu einer wie auch immer verbrämten Form der Tötung!
Der entscheidende Satz ihres Urteils lautet: "Es ist der Patient, der
im Mittelpunkt der Entscheidung steht. Das gilt auch dann, wenn der
Betreffende nicht mehr in der Lage ist, seinen eigenen Willen
auszudrücken oder keine schriftliche Willensäußerung von ihm
vorliegt."
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Datum: 05.06.2015 - 20:24 Uhr
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