Werbung mit „Sternchentexten“: Verweis auf Internet-Seite unzulässig!
„Kleingedrucktes“ begegnet uns in der Werbung allenthalben, oft in Form von Sternchentexten und Fußnoten, welche ein plakativ herausgestelltes Sonderangebot näher erläutern. Demgemäß ist in der modernen Rechtsprechung anerkannt, dass derartige „Blickfangwerbung“, d. h. das Herausstellen einer Werbeaussage, welche durch einen Fußnotentext näher erläutert wird, grundsätzlich wettbewerbsrechtlich zulässig ist, da der Verbraucher heute an diese Art der Werbung gewöhnt ist.
Das wettbewerbsrechtliche Transparenzgebot gebietet zudem, dass Einschränkungen der herausgestellten Werbeaussage am Blickfang teilnehmen müssen. Dies kann z. B. auch durch einen Sternchentext geschehen, welcher dem Blickfang eindeutig zugeordnet ist. Unzulässig sind jedoch „versteckte“ Fußnotentexte, welche der Verbraucher erst mühselig suchen muss. Als wettbewerbswidrig erachteten die Gerichte auch Verweise auf Informationsquellen, auf welche er Verbraucher in der Regel keinen Zugriff hat, wenn er die Werbung wahrnimmt. Seitens verschiedener Oberlandesgerichte als unzulässig angesehen wurde z. B. die immer noch häufig anzutreffende Formulierung „ausgenommen Artikel aus unseren aktuellen Prospekten“. Solche Prospekte liegen dem Verbraucher z. B. in aller Regel nicht vor, wenn die Werbung in einer Zeitungsanzeige geschaltet wird.
Einen Verstoß gegen das Transparenzgebot sah das OLG Bamberg nun auch in einem Verweis in der Printwerbung auf eine Internetseite, welche nähere Informationen zu dem in der Anzeige herausgestellten Angebot enthielt. Auch in diesem Fall nehmen die Einschränkungen nach Auffassung des Gerichts nicht am Blickfang teil. Das Gericht stellte dabei ausdrücklich klar, dass das Urteil nicht im Widerspruch zu Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stehe, wonach eine Verweis auf eine Internetseite in der Fernsehwerbung zulässig sein kann. Für Werbung in Medien mit räumlichen oder zeitlichen Beschränkungen, also typischerweise im Fernsehen oder im Radio gelten nämlich Erleichterungen zugunsten des Werbenden. Printwerbung sei solchen räumlichen und zeitlichen Beschränkungen jedoch nicht unterworfen.
Fazit:
In der Printwerbung müssen Einschränkungen einer herausgestellten Werbeaussage grundsätzlich in demselben Werbemedium aufgeführt werden. Dies kann zumeist ohne weiteres im „Kleingedruckten“ geschehen, wenn diese Erläuterung eindeutig in Bezug zu der Werbeaussage gesetzt wird, z. B. durch einen eindeutigen Sternchenhinweis. Unzulässig ist es jedoch, zur Erläuterung lediglich auf eine Internetseite zu verweisen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft ist eine Wirtschaftskanzlei mit einer Spezialisierung im Bereich des Geistigen Eigentums (Marken-, Design-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Urheberrecht) und des Wettbewerbsrechts. Darüber hinaus berät die Kanzlei in wirtschaftsrechtlichen Bereichen, wie Handels- und Gesellschaftsrecht, Zoll-, Außensteuer- und Steuerstrafrecht, Internationales Vertrags-, Lizenz-, Vertriebs-, IT- und Social-Media-Recht sowie bei Unternehmensgründungen auch mit Auslandsbezug und bei Fragen der Bilanzierung von geistigem Eigentum. Ferner angeschlossen ist eine eigene Mahn- und Zwangsvollstreckungsabteilung.
Die Kanzlei vertritt und berät seit Jahren national und international tätige Unternehmen u.a. der Schuh-, Leder-, Möbel-, Werbe-, IT- und Software-, Pharma-, Energie- und Luftfahrtbranche etc.
WAGNER Rechtsanwälte webvocat® Partnerschaft,
Großherzog-Friedrich-Straße 40, 66111 Saarbrücken,
Tel. 0681 / 95 82 82-0, Fax 0681 / 95 82 82-10,
Email: wagner(at)webvocat.de
Internet: www.webvocat.de, www.geistigeseigentum.de, www.markenschützen.de, www.designschützen.de, www.ideenschützen.de
WAGNER Rechtsanwälte webvocat® Partnerschaft,
Großherzog-Friedrich-Straße 40, 66111 Saarbrücken,
Tel. 0681 / 95 82 82-0, Fax 0681 / 95 82 82-10,
Email: wagner(at)webvocat.de
Internet: www.webvocat.de, www.geistigeseigentum.de, www.markenschützen.de, www.designschützen.de, www.ideenschützen.de
Datum: 08.06.2015 - 08:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1221460
Anzahl Zeichen: 3009
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thorsten Dohmen LL.M.
Stadt:
Saarbrücken
Telefon: 0681 9582820
Kategorie:
Marketing
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 681 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Werbung mit „Sternchentexten“: Verweis auf Internet-Seite unzulässig! "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Nach der zu dieser Entscheidung gleichnamigen Pressemitteilung Nr. 48/17 sieht das Bundesarbeitsgericht eine unzulässige unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sprich im Arbeitsvertrag. Wird danac
Markenrecht: „I BIMS“ und „VONG“ im Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen ...
Im Juni 2016 hat sich nun eine Werbeagentur aus dem nordrhein-westfälischen Lünen Markenrechte an den Zeichen „I BIMS“ und „VONG“ schützen lassen. Gegenstand der Markenanmeldung sind mit "I bims" und "vong" die beiden wichtigsten Elemente der so genannten "Vong&qu
Wettbewerbsrecht: OLG Hamburg zum Inverkehrbringen von Gesichtscremes in irreführender Verpackungsgröße ...
Das OLG hat somit die erste Instanz (LG Hamburg, Urteil vom 27. Januar 2015, Az.: 312 O 51/14) nicht bestätigt. Die Richter der Vorinstanz sahen in den streitgegenständlichen Verpackungen gerade keine Irreführung der Verbraucher, da unter anderem kein Grund zur Annahme bestehe, dass die angesproc
Weitere Mitteilungen von WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft
Sky Media Network und Repucom veranstalten Champions Business Summit (FOTO) ...
- Exklusiver Kongress für Entscheider aus Medien, Sport und Wirtschaft am 5. Juni in Berlin - Vorträge und Diskussionen zu Sponsoring-Trends, Reichweite und Zielgruppen im Vorfeld des UEFA Champions League Finals - Martin Michel: "Das ist der ideale Rahmen, um Entscheide
"Erfolg ist menschlich": G+J Corporate Editors entwickelt integrierten Geschäfts- und CSR-Bericht für Union Investment ...
Veröffentlichung als Print-Version, als html-Website www.erfolg-menschlich.de sowie als App für iOS und Android Hamburg/Berlin, 2. Juni 2015 - Bereits zum vierten Mal hat G+J Corporate Editors für Union Investment, eine der größten deutschen Fondsgesellschaften, den Unternehmensbericht
Markenrecht: Gibt es bald kein „Skype“ mehr? ...
Im Juni 2005 hatte die Firma Skype (mittlerweile eine 100%ige Microsoft-Tochtergesellschaft) die Marke „Skype“ als Gemeinschaftsmarke für die Europäische Union angemeldet. Gegen diese Anmeldung legte die britische Fernsehgesellschaft Sky im August 2006 aus der gleichnamigen Marke „Sky“ Wid
Über ein Dutzend Sky Sportsbars zeigen UEFA Champions League-Finale in Ultra HD ...
- Nach der UHD-Übertragung des DFB-Pokal-Finales in 13 Sky Sportsbars zeigen diese nun auch das UEFA Champions League-Finale in Ultra HD - Ausgewählte Sportsbars sind seit dem DFB-Pokal-Finale durch Sky mit UHD-Fernsehgeräten und entsprechendem Signal ausgerüstet - Pa




