Bonus für Arbeitnehmer auch bei wirtschaftlich schlecht laufendem Unternehmen?
ID: 1221707
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Grundsätzlich gilt im Rahmen solcher Vereinbarungen im Hinblick auf die Art des Ziels sowie die Gewichtung einzelner Ziele die Vertragsfreiheit. Eine Grenze stellt jedoch die Sittenwidrigkeit dar. Sittenwidrigkeit, so wird vertreten, liegt ab einer Überschreitung der Gesamtvergütung um 30 Prozent vor. In Arbeitsverträgen finden sich zudem oftmals Klauseln zu Stichtagen und Rückzahlung.
Eine Stichtagsklausel besagt, dass die entsprechende Zahlung nur dann erfolgt, wenn zu einem gewissen Stichtag das Arbeitsverhältnis noch besteht. Die Rückzahlungsklausel dagegen bestimmt, dass eine Pflicht zur Rückzahlung besteht, sofern das Arbeitsverhältnis vor einem bestimmten Zeitpunkt endet. Unwirksam ist dagegen ein Freiwilligkeitsvorbehalt im Hinblick auf Vergütungen bei Zielvereinbarungen.
Möglich ist die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sofern
- der widerrufliche Teil klar bestimmt ist,
- der widerrufliche Teil höchstens 25 Prozent der Gesamtvergütung umfasst und
- die Widerrufsgründe klar benannt sind.
Die einseitige Festlegung oder die Einigung über Ziele, aber auch die Festlegung der Kriterien und Regelungen zu ihrer Gewichtung unterliegen der Mitbestimmung durch den Betriebsrat, wenn Zielvereinbarungen im Zusammenhang mit Bonussystemen stehen.
31.03.2015
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 08.06.2015 - 13:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1221707
Anzahl Zeichen: 2056
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Sonstiges
Diese Pressemitteilung wurde bisher 766 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bonus für Arbeitnehmer auch bei wirtschaftlich schlecht laufendem Unternehmen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).