Berliner Zeitung: Kommentar zum Berliner Kopftuch-Konflikt:
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dem Kopf, sondern darauf, was sie in ihm haben - so lange sie sich zu
diesem Staat, zu dieser Gesellschaft bekennen, sind sie mit und ohne
Kopftuch willkommen. Nicht in Berlin. Gestern hat das Bezirksamt
Neukölln entschieden, dass eine muslimische Rechtsreferendarin ihre
Verwaltungsstation mit Kopftuch antreten kann - doch darf sie nur
Aufgaben wahrnehmen, bei denen sie den Bürgern Berlins nicht in
hoheitlicher Funktion gegenübertritt. Das ist ein Kompromiss, aber
vor allem eine Folge des - nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts - unhaltbaren Berliner
Neutralitätsgesetzes. Der Respekt vor dem Grundgesetz und vor dem
Bundesverfassungsgericht verlangt die Aufhebung, zumindest aber eine
drastische Nachbesserung des Gesetzes.
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Datum: 09.06.2015 - 17:45 Uhr
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