Potenziale von Zuwanderern bestmöglich nutzen

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Bundeskabinett beschließt Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 / Wanka: "Wichtiges Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt"
Die Bundesregierung hat heute den Bericht zum Anerkennungsgesetz des Bundes beschlossen. Gut drei Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes, das erstmalig einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf schaffte, zog die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, positive Bilanz: "Die Zahl der aus dem Ausland Zugezogenen, die über einen beruflichen Abschluss verfügen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Wenn unser Wohlstand dauerhaft gesichert werden soll, ist Deutschland auf diese gut qualifizierten Menschen angewiesen. Ihr Potenzial müssen wir bestmöglich nutzen. Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiges Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt."

Für den Bericht wurde auch in einer repräsentativen Befragung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung untersucht, welche Meinung deutsche Arbeitgeber zur Rekrutierung von Zugewanderten mit ausländischen Berufsabschlüssen haben. Demnach haben rund 80 Prozent der Betriebe keine Bedenken, Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation einzustellen. Zwei Drittel der Befragten sind danach bereit, Mitarbeiter bei einem Anerkennungsverfahren konkret zu unterstützen. Etwas über 40 Prozent der Befragten kennen inzwischen die noch relativ neuen Anerkennungsregeln.

Demgegenüber könnten noch mehr Betriebe von den Potenzialen profitieren, die das Anerkennungsgesetz bei der Personalrekrutierung eröffnet. Wanka appellierte an die Betriebe, die Chancen der Anerkennung noch besser zu nutzen. "Wir werden das unterstützen, indem wir gemeinsam mit den Kammern insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sensibilisieren. Gerade für sie ist das Anerkennungsgesetz eine gute Möglichkeit, interessante Fachkräfte zu gewinnen."

Darüber hinaus zeigt der Bericht, dass die Anerkennungsverfahren ganz überwiegend zum Erfolg führen. In den ersten beiden Jahren (1. April 2012 - 31. Dezember 2013), für die eine amtliche Statistik vorliegt, wurden insgesamt 26.466 Anträge gestellt. Nahezu 96 Prozent der Verfahren, die 2013 beschieden wurden, endeten mit der Feststellung einer vollen oder teilweisen Gleichwertigkeit. Seit Mitte des Jahres 2014 sind auch alle Länderanerkennungsgesetze in Kraft. Eine große Herausforderung liegt allerdings nach wie vor in der Vereinheitlichung des Gesetzesvollzugs durch die Länder, wenngleich hier im Berichtszeitraum Fortschritte gemacht worden sind. Dazu bekräftigte Wanka: "Die in anderen Bereichen erfolgreich vorgenommene Bündelung von Know-how und Kompetenzen muss auch in den Gesundheitsberufen, wo es einen großen Bedarf gibt, erfolgen. Die Länder müssen die bereits beschlossene zentrale Gutachtenstelle jetzt auch zügig einrichten."



Der Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 ist im Internet abrufbar unter:
http://www.bmbf.de/pub/bericht_zum_anerkennungsgesetz_2015.pdf


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Datum: 10.06.2015 - 12:15 Uhr
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