Prüfung von Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden
Bau und Betrieb von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen unterliegen strengen Regelungen. In Baden-Württemberg müssen Betreiber von Schulen, Sportstätten, Krankenhäusern und Heimen unter anderem die Landesbauordnung und die Versammlungsstätten-Verordnung beachten. Darin wird geregelt, wann und wie Lüftungsanlagen eingebaut und in welchem Turnus sie überprüft werden müssen. Die Experten von IBEG bieten hierzu Unterstützung.
In § 37 der Versammlungsstätten-Verordnung des Landes werden Betreiber verpflichtet, technische Anlagen und Einrichtungen, wie etwa Lüftungen, durch anerkannte Sachverständige prüfen zu lassen. Prüfungen müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung sowie regelmäßig alle drei Jahre durchgeführt werden.
Die Ingenieure und Techniker des Ingenieurbüros IBEG verfügen über die Befähigung sowohl zur Planung wie auch zur wiederkehrenden Prüfung von lufttechnischen Anlagen.
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Datum: 10.06.2015 - 17:11 Uhr
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Bau & Immobilien
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Freigabedatum: 10.06.2015
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