Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht die zehn dreistesten Fälle
von Verbrauchertäuschung in der Autowerbung
ID: 1224386
Brüssel für einen Freifahrtschein zur Irreführung der Autokäufer -
DUH: Energieverbrauchskennzeichnung schützt Verbraucher und wird
deshalb auch weiterhin kontrolliert
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer digitalen Broschüre
die zehn dreistesten Fälle von Verbrauchertäuschung in der
Autowerbung veröffentlicht. Sie reagiert damit auf eine Forderung des
Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK) an die
EU-Kommission, geltende Verbraucherschutzvorschriften zur Angabe von
Spritverbrauch und CO2-Emissionen zukünftig nicht mehr beachten zu
müssen.
Nach einer seit 2004 geltenden Verbraucherschutzvorschrift müssen
nicht nur für Elektrogroßgeräte, sondern auch in der Autowerbung
korrekte und deutliche Angaben zu Energieverbrauch und CO2-Ausstoß
gemacht werden. Die deutsche Automobilwirtschaft ist von Anfang an
gegen diese Vorgabe Sturm gelaufen. Nachdem es ihr nicht gelungen
ist, die Kennzeichnungsvorschrift zu verhindern, versuchen deutsche
Autohersteller inzwischen, von den insgesamt immer noch zu hohen
Verbräuchen abzulenken, indem sie falsche Angaben machen, neue
Energieeffizienzklassen erfinden, die vorgeschriebenen Informationen
in der Werbung verstecken oder die Angaben ganz verweigern.
Eine besonders unrühmliche Rolle spielt dabei der ZdK. Er kämpft
seit Jahren verbissen dagegen an, dass das Kfz-Gewerbe
Verbraucherschutzgesetze einzuhalten hat. Anstatt seine Mitglieder
bei der Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen zu
unterstützen und sie korrekt zu beraten, wie sie die Kunden vor der
Kaufentscheidung korrekt über die Folgekosten und Klimabelastungen
des Neufahrzeugs informieren müssen, fordert der Verband von der
EU-Kommission einen Schutz der Automobilbranche vor weiteren
Kontrollen.
"In vielen hundert von der DUH initiierten Gerichtsentscheidungen
bis hinauf zum Bundesgerichtshof wurde die Automobilwirtschaft zur
korrekten Angabe von Spritverbrauch und Klimagasemissionen
verurteilt. Doch anstatt Recht und Gesetz zu beachten und ehrliche
Angaben zum Spritverbrauch zu machen, bedrängt der Lobbyverband des
Kfz-Gewerbes nun EU-Kommissar Cañete, zukünftig bei Rechtsverstößen
nicht mehr von Verbraucherschutzorganisationen kontrolliert werden zu
können", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Mit diesem
Vorstoß versuche die Automobilwirtschaft erneut, die Klimaschutzziele
der EU zu unterlaufen, die mit der geltenden Regelung zur korrekten
Kennzeichnung des Energieverbrauchs die Entwicklung und den Absatz
verbrauchsarmer Fahrzeuge stimulieren will.
Ganz anders als das Sprachrohr der Pkw-Händler verlautbaren lässt,
ist die Rechtslage eindeutig. Die Angaben müssen auch bei flüchtigem
Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben
sein als der Hauptteil der Werbebotschaft. Dem Verbraucher soll hier
kein Such- und Ratespiel zugemutet werden. Im Internet muss
spätestens bei den Motorisierungsangaben auch über Spritverbrauch und
CO2-Ausstoß informiert werden. Dies gilt auch für Werbeauftritte auf
Facebook.
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH: "Ein Gesetz,
das nicht kontrolliert wird, ist wirkungslos. Leider sind die für die
Marktkontrolle zuständigen Landesbehörden hoffnungslos unterbesetzt
und scheuen den Konflikt mit der übermächtigen Automobilwirtschaft.
Umso wichtiger ist es, dass Verbraucherschutzorganisationen die
Möglichkeit haben, gegen falsche und fehlende Angaben zum
Spritverbrauch und CO2-Emissionen rechtlich vorzugehen." Die Vorgaben
zur Pkw-Verbrauchskennzeichnung sind ein bedeutendes Klima- und
Verbraucherschutzinstrument. Mithilfe der zugrundeliegenden
Richtlinie 1999/94/EG will der europäische Gesetzgeber Verbraucher
aufklären und sie dadurch zu einem Verbrauchsverhalten bewegen, mit
dem die ambitionierten Klimaschutzziele erreicht werden können.
Die Broschüre zu den "Top 10 der dreistesten
Verbrauchertäuschungen" ist unter http://l.duh.de/kfz10 abrufbar.
Hintergrund:
Die DUH ist als Umwelt- und Verbraucherschutzverband seit 2004
anerkannt und in der Liste der klageberechtigten
Verbraucherschutzverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen. Sie
hat damit vom Bundesjustizministerium den gesellschaftlichen wie
juristischen Auftrag, die Einhaltung von Verbrauchergesetzen zu
überwachen. Die DUH konzentriert sich dabei auf solche mit
Umweltbezug.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
Mobil: 0175 / 5724833, E-Mail: sauter@duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe
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Datum: 12.06.2015 - 12:11 Uhr
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