Tillmann: Bundestag berät Regeln zur Bankenabwicklung
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Am heutigen Freitag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung
das Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an
den einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die Vorgaben zur
Bankenabgabe. Die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, erklärt dazu:
"Nachdem wir bereits im letzten Jahr mit der Einführung einer
klaren Haftungskaskade sichergestellt haben, dass Eigentümer und
Gläubiger einer kriselnden Bank stärker in die Verantwortung genommen
werden, schaffen wir nun die Voraussetzungen für eine einheitliche
europäische Bankenabwicklung. Mit der Umsetzung europäischer Vorgaben
gewährleisten wir einen pünktlichen Start des Europäischen
Bankenabwicklungsfonds und des Einheitlichen Europäischen
Abwicklungsmechanismus.
Deutschland geht hier mit gutem Beispiel voran. Viele andere
EU-Mitgliedstaaten haben jedoch noch keine Vorkehrungen geschaffen
und die notwendigen gesetzlichen Regelungen noch nicht auf den Weg
gebracht. Hierauf hat die Europäische Kommission zu Recht
hingewiesen. Wir erwarten von den betreffenden Mitgliedsstaaten die
zügige Umsetzung, damit Europäischer Abwicklungsmechanismus und
Abwicklungsfonds wie geplant am 1. Januar 2016 zur Verfügung stehen."
Hintergrund:
Das Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) ist ein weiterer
Schritt, um Risiko und Haftung im Bankensektor zusammenzuführen. Die
Abwicklungsbehörden sollen zukünftig einfacher auf Eigentümer und
Gläubiger der Banken zurückgreifen können. Bereits im letzten Jahr
wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der Bankenabwicklungsrichtlinie
(BRRD-Umsetzungsgesetz) die Grundlage für die einheitliche
Bankenabwicklung geschaffen. Diese muss nun mit dem Gesetz zur
Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den einheitlichen
Abwicklungsmechanismus in einigen Punkten angeglichen werden.
Das Gesetz regelt außerdem die Verwendung der von 2011 bis 2014
erhobenen deutschen Bankenabgabe. Die erzielten Einnahmen in Höhe von
2,2 Milliarden Euro werden während der Aufbauphase des europäischen
Abwicklungsfonds für eine mögliche Übergangsfinanzierung der
nationalen Kammer des europäischen Fonds bereitgehalten bis dieser
vollständig gefüllt ist. Der europäische Abwicklungsfonds soll durch
die Einzahlungen der einzelnen Kreditinstitute bis 2024 einen Umfang
von 55 Milliarden Euro erreichen.
Elf Mitgliedsstaaten der EU haben bislang die Richtlinie über die
Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten nicht oder nicht
vollständig umgesetzt. Die EU-Kommission hat Bulgarien, Frankreich,
Italien, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Malta, Polen, Rumänien,
Schweden und die Tschechische Republik aufgefordert, die
BRRD-Richtlinie zügig umzusetzen.
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Datum: 12.06.2015 - 14:29 Uhr
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