Pflegebedürftige am Lebensende besser versorgen
ID: 1226257
Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP): Gesetzesentwurf zur
Palliativ- und Hospizversorgung für Pflegebedürftige greift zu
kurz
Viele Deutsche schätzen die aktuelle Versorgungssituation am
Lebensende als problematisch ein. Dies belegt eine repräsentative
Bevölkerungsbefragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege
(ZQP). Jeder Fünfte, der bereits einen Sterbenden begleitet hat,
bezeichnet die Versorgung als schlecht. Um die Hospiz- und
Palliativversorgung zu verbessern, hat die Bundesregierung einen
entsprechenden Gesetzesentwurf heute in den Bundestag eingebracht.
Aus Sicht des ZQP ist dieser Entwurf jedoch nicht ausreichend. Vor
allem muss die Versorgung alter, pflegebedürftiger Menschen am
Lebensende konsequenter und übergreifender einbezogen werden. Denn im
Zuge des demografischen Wandels und der Zunahme von demenziellen
Erkrankungen wächst in Deutschland der Bedarf an Sterbebegleitung für
die Ältesten besonders stark. Deren Bedürfnissen in der letzten
Lebensphase zu entsprechen, ist ein Kernaspekt guter Pflege. Zugleich
nimmt die Bedeutung von Pflegeheimen als Sterbeorte zu.
Schätzungsweise stirbt dort bereits deutlich über ein Viertel der
Menschen hierzulande. Für eine bessere Versorgung Sterbender im Heim
bleibt der im Prinzip richtige Gesetzentwurf zu wenig
durchschlagkräftig. Er droht so, ein Papiertiger zu werden.
Pflegebedürftigen Menschen den Zugang zu einer angemessenen
Begleitung am Lebensende zu ermöglichen, muss aber sichergestellt
werden. "Leider gibt es immer noch zu viele Heime, denen es an
ausreichend qualifiziertem Personal sowie an enger Zusammenarbeit mit
Hospizdiensten und Palliativmedizinern mangelt", sagt der
Vorstandsvorsitzende des ZQP, Dr. Ralf Suhr. Entscheidend sei zudem
die Kultur im Umgang mit Sterben und Tod bei professionellen
Pflegeangeboten. "Hier geht es vorranging um eine ethisch und
fachlich verantwortliche Haltung, die die Leitungsebene vorleben
muss. Das machen vorbildliche Heime vor", so Suhr weiter.
Der Gesetzesentwurf allein wird zu wenig ausrichten können, um die
Nöte zu bewältigen. Erforderlich wäre u. a., dass diese
Versorgungsdimension am Ende des Lebens in der Qualitätsprüfung und
-darstellung von Heimen einen höheren Stellenwert einnimmt. Dazu
Suhr: "Verbraucher erfahren durch die Pflegenoten beispielsweise
nicht, wie ein Pflegekonzept zum Umgang mit Sterben und Tod umgesetzt
wird - also wie die Bedürfnisse der Betroffenen konkret verwirklicht
werden." Dies aber bewegt die Menschen. In der ZQP-Studie befürworten
immerhin 92 Prozent der Deutschen, "über Maßnahmen in der Behandlung
und Pflege selbst entscheiden zu können". Aber auch psychosoziale
Aspekte haben einen hohen Stellenwert: Hierzu zählen "Abschied zu
nehmen" (88 Prozent) oder die "Familie an der Seite zu haben" (86
Prozent).
Darüber hinaus fordert Suhr eine verbindliche und systematische
Verknüpfung der geplanten Ansprüche zur Hospiz- und Palliativberatung
mit der bereits bestehenden Pflegeberatungslandschaft. "Das
derzeitige Problem, dass Ansprüche generell zu wenig bekannt,
unübersichtlich oder für Laien unverständlich sind, droht sich mit
dem Gesetzentwurf zu verschärfen - die neuen Möglichkeiten kommen so
bei den Menschen kaum an. Klare Regelungen müssen daher
sicherstellen, dass die Beratungsangebote zur Verbesserung der
Versorgung im Sterbeprozess beitragen. Dazu gehört u. a., Berater für
das Thema umfassend zu qualifizieren. Ungenügende Parallelstrukturen
helfen niemandem", erklärt Suhr. Laut ZQP-Befragung misst mehr als
jeder Zweite der Beratung und Unterstützung von pflegenden
Angehörigen eine hohe Bedeutung bei.
Pressekontakt:
Torben Lenz
Tel: 030 275 93 95 - 15
E-Mail: torben.lenz@zqp.de
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Datum: 17.06.2015 - 10:27 Uhr
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