Medikamente auch während des Ramadans einnehmen
ID: 1226322
unbedacht auf die Einnahme ihrer Medikamente verzichten. Häufig sind
Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar. "Wer dauerhaft zu
bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem
Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden", sagt Thomas
Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. So ist es bei
einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts
einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener
eingenommen werden muss.
Diabetiker sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie
ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der
Nahrungsaufnahme abstimmen. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich
die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Über-
bzw. Unterzuckerung achten. In Notfallsituationen erlaubt der Koran,
das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker sollten immer Traubenzucker
dabei haben, um Unterzuckerungen beheben zu können.
Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleich:
Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma
oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln
und ist deshalb auch während des Ramadans erlaubt. Auch Salben und
Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen
oder Zäpfchen.
Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans
nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. Der Fastenmonat
beginnt morgen und endet am 16. Juli.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.06.2015 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1226322
Anzahl Zeichen: 1985
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Diese Pressemitteilung wurde bisher 268 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Medikamente auch während des Ramadans einnehmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Bundesapothekerkammer (BAK) will die Weiterqualifizierung von Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) vorantreiben. In einem ersten Schritt wurde heute von der BAK-Mitgliederversammlung in Hamburg das Curriculum für die Praxisanleitung verabschiedet, das PTA zusätzlich
Assistierte Telemedizin in Apotheken ab 1. Juli: Schiedsspruch macht den Weg frei ...
Ab dem 1. Juli 2026 könnten viele Patientinnen und Patienten die assistierte Telemedizin in Apotheken in Anspruch nehmen. Davon geht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aus, nachdem jetzt ein notwendiges Schiedsverfahren die entsprechende Vergütung festgelegt hat. Laut Sozialgesetzbuch haben Versi
Apothekenwirtschaftsbericht: Umsatzrendite sinkt auf neues Tief ...
Die Umsatzrendite einer durchschnittlichen Apotheke ist auf ein neues Tief gesunken. Im Jahr 2025 machte das steuerliche Betriebsergebnis einer durchschnittlichen Apotheke nur 4,2 Prozent ihres Netto-Umsatzes in Höhe von 4,00 Millionen Euro aus. Im Jahr davor (2024) waren es noch 4,4 Prozent gewese
Weitere Mitteilungen von ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Neue Technologie verbessert Früherkennung von Blasentumoren (FOTO) ...
Die Urologische Abteilung der Klinik am Ring verfügt als eines der ersten Zentren in Deutschland über das neue hochmoderne Narrowband-Imaging System der Firma Olympus zur Darstellung der Blasenschleimhaut. Die neue Schmalband-Technologie erlaubt den Ärzten Blasentumoren in einem sehr frühe
Studie im Auftrag der Techniker Krankenkasse zeigt: Apps bahnen sich den Weg in die Gesundheitsversorgung ...
Der Trend zu "Wearables" und "Selftracking" ist keine bloße Spielerei, sondern stärkt den selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Umgang mit der Gesundheit: Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Universitätsklinikums Freiburg im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK
4 Grundregeln zur Traumfigur ...
Auf dem Weg zur Sexy Bikinifigur, so kurz vor dem Sommer, gibt es 4 Grundregeln, die ausführlich unter www.anabol-cracker.de beschrieben sind. Kurz zusammengefasst heißt Regel 1 "Kalorien zählen". Da am Tag nur so viele aufgenommen werden dürfen, wie am Tag verbraucht werden kann,




