SWR sieht sich bestätigt
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Rechtsstreit Daimler gegen SWR
Stuttgart. Der Südwestrundfunk (SWR) sieht sich nach der
mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am
heutigen Mittwoch, 17. Juni 2015, in seiner Auffassung bestätigt,
dass die Ausstrahlung der Dokumentation "Hungerlohn am Fließband"
rechtens ist. Ein Urteil wird am 8. Juli 2015 verkündet werden.
Im Oktober 2014 hat das Landgericht die Unterlassungsklage der
Daimler AG abgewiesen, mit der das Unternehmen erreichen wollte, dass
die heimlich gedrehten Aufnahmen nicht mehr verwendet werden dürfen.
SWR-Reporter Jürgen Rose, der getarnt als Mitarbeiter einer
Logistikfirma mit versteckter Kamera vor Ort filmte, hat dabei
Missstände beim Einsatz von Fremdarbeitskräften aufgedeckt. Der
SWR-Film vom Mai 2013 hat gezeigt, dass bei der Daimler AG damals
Menschen über Werkverträge beschäftigt worden waren, die so wenig
verdienten, dass sie ihren Unterhalt über Hartz-IV-Aufstockung
sichern mussten. Der SWR hat dabei sehr sorgfältig den Einsatz der
Bildaufnahmen abgewogen und seine journalistische Sorgfaltspflicht
sehr ernst genommen. Das weitreichende Echo auf den Film und die
damit ausgelöste gesellschaftspolitische Diskussion zeigt, dass ein
überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestand.
Pressekontakt:
Pressekontakt: Wolfgang Utz, Tel.: 0711/929-11030,
wolfgang.utz@swr.de
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Datum: 17.06.2015 - 17:58 Uhr
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